Viersen. Die Polizei fahndet nach einem gefährlichen Sexualstraftäter, der am Sonntag geflohen ist. Der Mann, der wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilt ist, konnte nach einem begleiteten Ausgang in Mönchengladbach entkommen. Die Polizei warnt: Ein Rückfall könne nicht ausgeschlossen werden.

Die Polizei fahndet nach ei­nem verurteilten und gefährlichen Sexualstraftäter, der schon am Sonntag bei einem begleiteten Ausgang geflohen war. Der Ausgang des 53-Jährigen habe im Rahmen der therapeutisch vorgesehenen Lockerung stattgefunden, so der zuständige Landschaftsverband Rheinland. Dabei sei der Mann seiner Pflegekraft weggelaufen. Der sei es nicht gelungen, den Flüchtenden einzuholen.

Inzwischen, so vermutet die Staatsanwaltschaft, hat der Flüchtende NRW verlassen. "Es spricht einiges dafür, dass er nicht mehr am Niederrhein ist", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen am Donnerstag. Möglicherweise habe der 53-Jährige auch NRW bereits verlassen. Inzwischen hat die Polizei auch ein Fahndungsfoto des Mannes veröffentlicht und beschreibt ihn wie folgt: 1,73 Meter groß, 80 Kg schwer, leicht untersetzt, braune kurze Haare, Brillenträger, Vollbart.

Zuletzt sei er mit einer blau-weiß karierten 3/4-Hose und einem quer gestreiften, blau-grauen Shirt bekleidet gewesen. Er führe einen Rucksack mit Wechselbekleidung mit sich.

Forensik-Patient seit 2002 in der LVR-Klinik Viersen

Ein Gericht hatte 1991 die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, nachdem dieser ein Grundschulkind sexuell missbraucht hatte. Der Forensik-Patient befindet sich seit 2002 in der LVR-Klinik Viersen. Er floh in Mönchengladbach.

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In den vergangenen acht Jahren habe der 53-Jährige schon viele solcher begleiteten Ausgänge unternommen, erklärt Michael Sturmberg, Sprecher des Landschaftsverbands Rheinland. „Er ist ein Patient, kein Häftling.“ Und diese Lockerung sei Bestandteil der Therapie. Voraussetzung für die Freigänge sei, dass der Mann von seinen Ärzten als nicht mehr gefährlich eingestuft wird, sagt Sturmberg.

Gefährlich erst nach seiner Flucht

Diese Einschätzung ändert sich offenbar schlagartig bei einer Flucht. Und je länger die dauert, desto gefährlicher erscheint er den Behörden. So kommt es, dass Polizei und LVR erst nach drei Tagen erfolgloser Suche, am Mittwochnachmittag, die Öffentlichkeit informieren. Ein Rückfall könne nicht ausgeschlossen werden, solange der Mann in Freiheit sei, teilte der Landschaftsverband Rheinland die Einschätzung von Ärzten mit.

Was heißt das, ein Rückfall?

Die Polizei beschreibt sein Verbrechen von 1991 so: „Er nahm sexuelle Handlungen an dem Kind und an sich selber vor. Das Kind blieb körperlich unverletzt.“ Ein Gericht verurteilte den Mann zu eineinhalb Jahren Haft und Unterbringung in einer Forensik. Von ihm gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, hatte das Gericht festgestellt – auch weil er in den 80ern schon einmal ein Kind in ähnlicher Form missbraucht hatte.

Aber wie konnte er dem Pfleger einfach weglaufen?

Die „Krankenpfleger“ seien nicht speziell ausgebildet für solche Fälle, bestätigt Sturmberg. Der „Patient“ habe ja als nicht gefährlich gegolten . . . bis eben zu seiner Flucht. Ein Phänomen übrigens, das sich in letzter Zeit häuft. Vor zwei Wochen flüchtete ein Freigänger in Köln, vor eineinhalb Monaten in Wanne-Eickel. Letzterer zumindest wurde nach kurzer Zeit gefasst.