Milde hatte Volker Wald von einem Gericht nicht mehr zu erwarten. Und so verurteilte das Essener Schwurgericht den 43-jährigen Dorstener, der in seiner Essener Wohnung eine geistig behinderte Frau erstochen hatte, zu lebenslanger Haft. Außerdem ordnete die Strafkammer Sicherungsverwahrung an. Richter Andreas Labentz: „Kein Weg führte daran vorbei.“

Wie immer in sich gekehrt, hatte Wald das Urteil gehört. Seit seinem 14. Lebensjahr stand er immer wieder wegen Sexualstraftaten vor Gerichten, überfiel wahllos Frauen und vergewaltigte sie. Erst sechs Wochen nach der letzten Haft lockte er am 28. Mai die 58-Jährige in seine Wohnung in der Stauderstraße in Altenessen. Vergewaltigen wollte er sie, gab aber wegen ihres Widerstandes auf. Weil er fürchtete, von ihr angezeigt zu werden, würgte er sie, trug die Bewusstlose zur Badewanne und erstach sie.

Angst vor einer Anzeige

Richter Labentz fasste im Urteil zusammen, wie Psychiater Norbert Leygraf den Angeklagten beschrieben hatte: „Er ist nicht psychisch krank und nicht persönlichkeitsgestört. Er ist der Vergewaltiger, der sich seine sexuelle Befriedigung nimmt.“ So habe er sich am 28. Mai dazu entschieden, die „körperlich kleine und ersichtlich gänzlich ahnungslose“ Frau vergewaltigen zu wollen. Doch in der Wohnung verhielt sie sich anders, als er erwartet hatte. Labentz: „Sie wehrte sich, schlug um sich. Weil das Entdeckungsrisiko zu groß war, gab er auf.“ Ihm sei aber klar gewesen, dass sie ihn anzeigen werde. Deshalb musste sie sterben, hatte der Angeklagte selbst gestanden.

Staatsanwältin Elke Hinterberg hatte ebenfalls lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung beantragt. Sie erinnerte an einen Satz von Volker Wald, als er im Alter von 14 Jahren auf eine ihm unbekannte Frau zulief: „Warte, schöne Frau, ich bringe dich um.“ Wald sei ein unbelehrbarer Sexualstraftäter: „Er nimmt sich mit Entschlossenheit, was er will.“ Und das, obwohl er immer wieder Chancen bekommen habe und behandelt wurde. 16 Jahre habe er im Strafvollzug gesessen, sei auch nach seiner letzten Haftzeit betreut worden: „Völlig unbeeindruckt begeht er dann diese Tat.“

Verteidiger Volker Schröder versuchte, Sicherungsverwahrung und die eine Haft verlängernde „besondere Schwere der Schuld“ zu verhindern. Er beantragte deshalb „nur lebenslänglich“. Der Mandant wisse, was er gemacht habe und stehe dazu, betonte der Anwalt. An den Vorstrafen kam er nicht vorbei: „Ich kriege die Gefährlichkeit des Mandanten nicht wegdiskutiert.“ Staatsanwältin Hinterberg hatte auch die „besondere Schwere der Schuld“ beantragt, doch dafür sah das Gericht rechtlich keine Möglichkeit. Es wird in späteren Jahren vermutlich nicht so darauf ankommen. Labentz: „Wir können uns nicht vorstellen, dass ihm einmal eine positive Prognose gestellt wird.“