Düsseldorf. Das Nichtraucherschutz-Gesetz von NRW gilt bundesweit als ein liberales, sprich: löchriges, Paragraphenwerk für Gaststättenbetreiber. Doch ein Rauchverbot ohne Ausnahmen lehnt die Regierung einstimmig ab. Die umstrittenen „Raucherclubs” dürfen auch künftig betrieben werden.

Die umstrittenen „Raucherclubs” in NRW-Kneipen, die Gästen trotz Speisen das Rauchen erlauben, dürfen nach WAZ-Informationen im Gegensatz zu ersten Plänen von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auch künftig uneingeschränkt betrieben werden. Das geht aus der Korrektur des Nichtraucherschutz-Gesetzes hervor, das am Dienstag im Kabinett abgesegnet wird. Diese sieht weder schärfere Regeln für „Raucherclubs” noch verstärkte Kontrollen vor.

„Ich schränke nichts ein, sondern übertrage das Verfassungsgerichtsurteil zum Nichtraucherschutz exakt eins zu eins”, sagte Laumann der WAZ. Damit darf Rauchen in kleinen Kneipen auch ohne Raucherclub erlaubt werden. Auch das Rauchen in Kneipen, Restaurants oder Cafes ist zwar eigentlich verboten, aber bei abgetrennten Nichtraucher-Räumen, geschlossenen Gesellschaften, spontanen Raucherclubs, bei Brauchtumsveranstaltungen (Karneval) oder in Festzelten darf man weiter zur Kippe greifen.

Alle Ausnahmen bleiben bestehen

Obwohl NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) noch im Dezember die Flut an neuen Raucherclubs eindämmen wollte, weil diese sein Nichtraucherschutzgesetz aushebeln würden, bleiben alle Ausnahmen auch künftig bestehen. Denn die FDP wehrte sich bis zuletzt gegen weitere Einschränkungen. Und das Gesundheitsministerium rudert jetzt zurück: Eine Untersuchung der Städte hätte ergeben, dass „nur” 14 Prozent aller Kneipen „Raucherclubs” gegründet hätten - der Missbrauch also nicht so groß sei wie gedacht.

Doch das für Gaststätten in NRW erst seit 1. Juli 2008 geltende Nichtraucherschutzgesetz muss ohnehin korrigiert werden - das Bundesverfassungsgericht hatte den Ländern im Sommer mit seinem Eckkneipen-Urteil die Pflicht auferlegt, entweder für alle Gastronomiebetriebe ein Rauchverbot ohne Ausnahme zu verhängen oder Einraum-Kneipen stärker zu schützen.

Was heißt "zubereitete Speise"?

Am Dienstag wird das Kabinett die Korrektur durchwinken - und die geltende Übergangsregelung für Kneipen unter 75-Quadratmetern in Gesetzesform gießen. Diese dürfen ihre Gäste rauchen lassen, wenn die Kneipe nur über 18-Jährige betreten dürfen, am Eingang ein Schild „Rauchergaststätte” angebracht ist und keine Bewirtung mit zubereiteten Speisen erfolgt. Eine Definition, was als „zubereitet” gilt, erfolgt im Gesetz aber nicht. Allerdings glaubt das Gesundheitsministerium, das auch schon das Aufwärmen einer fertigen Frikadelle in der Mikrowelle eine „Zubereitung” ist - und Rauchverbot in der Kneipe auslöst.

Die vom Gericht ermöglichte Alternative, ein generelles Rauchverbot zu verhängen, wird in der Regierung einhellig abgelehnt. „Ein absolutes Rauchverbot ist unter Berücksichtigung der Belange der Gaststättenbetreiber nicht angemessen”, heißt es.

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