Düsseldorf. Unkontrollierbar, widersprüchlich, unvertretbar – das Urteil vieler Kommunen über den real existierenden Nichtraucherschutz in vielen Gaststätten fällt vernichtend aus. Eine Abrechnung eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes rechnen der NRW-Städtetag und lokale Ordnungsämter mit den Ausnahme-Regelungen ab – für Raucherclubs, Raucherräume oder Schützenfeste im Zelt. „Dadurch wird das Gesetz für Gaststätten weitgehend wirkungslos”, so die Negativbilanz im Gesundheitsausschuss des Landtags.
Als „Missbrauch” wertet der Städte- und Gemeindebund die Praxis, gut besuchte Szenelokale an Wochenenden oder während der Übertragung von Fußballspielen als Raucherclub auszuweisen und das Verbot auszuhebeln. Darüber häufen sich Klagen der Ordnungsbehörden.
Die Kriterien der Landesregierung zur Beurteilung „legaler” Raucherclubs seien „kaum handhabbar”. Der Kontrollaufwand verursache hohe Kosten. Fazit: „Die Beibehaltung dieser Ausnahmeregelung ist aus unserer Sicht nicht vertretbar.”
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht das totale Rauchverbot in Eckkneipen untersagt hatte, ist das Rauchen in Gaststätten bis 75 Quadratmetern Größe gestattet, werden keine zubereiteten Speisen verkauft. Abgetrennte Nebenräume können als Raucherbereich ausgewiesen werden, zudem können sich größere Ein-Raum-Kneipen zu „Raucherclubs” für Mitglieder erklären. Leverkusen hält den Nichtraucherschutz in 75 % ihrer Gaststätten für „faktisch nicht realisiert”. Ein Vertreter der Stadt Köln berichtete von zahlreichen Bürgerbeschwerden. Schwammige Formulierungen machten das Gesetz „weitestgehend wirkungslos”.