Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Eckkneipen gelockert: In Lokalen, die weniger als 75 Quadratmeter haben, ist die Zigarette erlaubt. Die Opposition hält die schwarz-gelbe Novellierung für blauen Dunst und poltert über "Idiotie und Schlampigkeit".

Der NRW-Landtag hat das Gesetz zum Nichtraucherschutz verabschiedet. Künftig darf in jenen Lokalen geraucht werden, die nur einen Raum haben und kleiner sind als 75 Quadratmeter. Sie müssen aber als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Die schwarz-gelbe Landesregierung begründete die Gesetzesänderung damit, dass auch die Interessen der Wirte angemessen berücksichtigt werden müssten. Jugendliche unter 18 Jahren haben demnach in den Rauchergaststätten keinen Zutritt. Zubereitete Speisen dürfen dort nicht serviert werden.

"Idiotie” und "Schlampigkeit”

SPD und Grüne hielten kräftig dagegen: Über die parlamentarisch nicht unüblichen Begriffe wie „Idiotie” und „Schlampigkeit” steigerten sich die Vertreter der Oppositionsfraktionen im NRW-Landtag schließlich zu der kernigen Behauptung, dass die CDU-FDP-Landesregierung ein Gesetz plane, das regele, „wo man andere Menschen vergiften darf”.

Dass sich das Gegengepolter der beiden Regierungsparteien inklusive Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) trotz dieser scharfen Attacke in Grenzen hielt, hatte zwei Gründe. Erstens waren sich CDU und FDP trotz intern abweichender Meinungen ihrer Mehrheit für das neue „Nichtraucherschutzgesetz” sehr sicher. Zweitens handelte es sich gestern um die letzte Sitzung vor der Sommerpause – die Sehnsucht nach einem schnellen Ende war groß. Das neue Gesetz, das wahrscheinlich zum Herbst in Kraft treten wird, sieht folgende Regeln für das Rauchen in Gaststätten vor:

1. Aus Rücksicht auf die sogenannten Eckkneipiers wird es in NRW kein absolutes Rauchverbot geben.

2. Das Rauchen kann in „Einraum-Gaststätten” gestattet werden, die maximal 75 Qua-dratmeter groß sein dürfen. In diesem Fall müssen die Wirte am Eingang einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass es sich um eine Raucher-Gaststätte handelt.

3. Jugendliche dürfen keine Raucher-Gaststätte betreten.

4. In Raucher-Gaststätten ist eine Bewirtung mit vor Ort zubereiteten Speisen nicht erlaubt.

Die Landesregierung geht davon aus, dass sie damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt hat. Das höchste deutsche Gericht hatte den 16 Bundesländern in einem Urteil vom 30. Juli 2008 zwei Möglichkeiten für ein Nichtraucherschutzgesetz eröffnet: ein absolutes Rauchverbot oder eine explizite und vor allem „widerspruchsfreie” Regelung für Einraum-Gaststätten.

Raucherclubs im Visier

Die Düsseldorfer Landesregierung hatte von Beginn an ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten abgelehnt und zum 1. Juli 2008 ein Gesetz mit diversen Ausnahmen verabschiedet – ohne allerdings die besonderen Probleme der „getränkegeprägten Kleingastronomie” zu berücksichtigen. Folge: Ein neues, ein besseres Gesetz musste her.

Und das sei gelungen, betonte der CDU-Abgeordnete Hubert Kleff. Die Bevölkerung werde vor Tabakqualm geschützt, zudem lasse man den Rauchern „vertretbare Freiheiten” und berücksichtige die Interessen der Gastronomen. Allerdings ist auch Minister Laumann nicht entgangen, dass viele Kneipiers die Regelungen mit der Gründung von „Raucherclubs” zu umgehen versuchten. „Diese Entwicklung müssen wir im Auge behalten”, betonte er.