Münster/Köln. Das OVG Münster hat Klagen gegen den Flughafen Köln/Bonn abgewiesen. Zwei Nachbargemeinden und ein Anwohner hatten gegen den Nachtflugbetrieb geklagt. Die Richter entschieden, die Bürger müssten den Flughafen akzeptieren - und damit auch den Fluglärm.

Ohne Erfolg sind die Klagen von zwei Nachbargemeinden und einem Anwohner gegen den Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn geblieben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Klagen am Donnerstag ab. Nach Ansicht der Richter der 20. Senats des OVG stehe der von den Kommunen Lohmar und Siegburg geforderten Einschränkung des Nachtflugbetriebes eine "gesetzliche Duldungspflicht" für den Flughafen entgegen. Etwaige Lärmschutzansprüche seien auf passive Schallschutzmaßnahmen begrenzt.

Zudem seien die sogenannten Anfechtungsklagen gegen die Verlängerung der Nachtflugregelungen am Flughafen Köln/Bonn unzulässig, weil den Klägern die Klagebefugnis fehle. Überdies würde bei einem Erfolg der Klagen wieder ein Nachtflugbetrieb ohne Einschränkungen gelten. Der "Rechtsstellung der Kläger" verschlechtere sich dadurch.

Aktuelle Nachtflugregelung gilt bis 2030

Nach Angaben des OVG geht der Betrieb des Flughafens auf Genehmigungen von 1959 und 1961 zurück, die zunächst keine Beschränkungen für den Nachtflugverkehr vorsahen. In der Folgezeit erließ das Land zur Lärmminderung mehrfach zeitlich befristete Beschränkungen für den Nachtflugverkehr, die vor allem die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr betrafen. Die aktuelle Nachtflugregelung gilt bis Oktober 2030. Nach Angaben des Flughafens gibt es in der Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr pro Jahr rund 6.000 Start und Landungen von Passagiermaschinen. 1,2 Millionen Passagiere werden in diesem Zeitraum abgefertigt.

Keine Revision zugelassen

Das OVG ließ eine Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Flughafens Köln/Bonn, Michael Garvens, bezeichnete die Entscheidung des OVG als "Erfolg auf der ganzen Linie". Die Rechtsauffassung des Flughafens sei bestätigt worden.

Der Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn steht derzeit wieder in der Debatte, weil die rot-grüne Landesregierung erst am Dienstag ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge zwischen 0.00 und 5.00 Uhr beschlossen hatte. Dem Kabinettsbeschluss muss die Bundesregierung aber noch zustimmen. (dapd)