Frankfurt. 17 Nachtflüge hatte das Land Hessen am Frankfurter Flughafen genehmigt - zu Unrecht, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nachtflüge am Flughafen Frankfurt sind verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigt. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr seien vorerst keine Starts und Landungen an Deutschlands größtem Luftdrehkreuz erlaubt, urteilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Nun müsse das Land Hessen über die Zulasung von Nachtflügen neu entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. "Der Spielraum für die Zulassung von Flügen ist äußerst eng."

Das oberste Verwaltungsgericht bestätigt damit eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die nächtlichen Flüge im Herbst vorläufig untersagt hatte. Das Verbot ist ein Sieg für Anwohner des Großflughafens im Rhein-Main-Ballungsraum, die seit Monaten jeden Montag im Flughafen-Terminal zu Tausenden gegen den Fluglärm demonstrieren. Städte in der Einflugschneise wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen hatten gegen eine Verordnung des Landes Hessen geklagt, nach der 17 Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr erlaubt sein sollten. Mit der Verordnung regelte das Land die Erweiterung des Flughafens um eine vierte Landebahn.

"Die Flieger fliegen 50 Meter über meinem Haus"

"Die Flieger fliegen 50 Meter über meinem Haus, da versteht man kein Wort mehr", beschrieb einer der beiden Privatkläger vor der Urteilsverkündung seine Situation. Thomas Rapp betreibt einen Getränkegroßhandel in Kelsterbach. In seinem Büro könne er wegen des Lärms der landenden und startenden Maschinen keine Besprechungen mehr abhalten. Er forderte eine Erweiterung des Nachtflugverbots auf 22 Uhr bis 6 Uhr.

Richter Rubel hatte bei den Airport-Anrainern bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen Hoffnungen geweckt. Er hatte betont, dass die Erlaubnis von Nachtflügen an sehr hohe Hürden gebunden sei. Die schiere Bedeutung eines Flughafens allein sei nicht ausreichend. Zudem hatte er einen Formfehler der hessischen Regierung bei der Genehmigung der neuen Nordwest-Landebahn 2007 moniert.

Die Lufthansa trifft das Verbot besonders hart

Hart getroffen von dem Verbot wird die Lufthansa. Ihre Cargo-Tochter hat in Frankfurt eine eigene Frachtflotte stationiert. Einige der Flugzeuge transportierten nachts Waren nach Asien und Nordamerika. Ein Nachtflugverbot kostet Lufthansa Cargo nach eigenen Angaben im Jahr 40 Millionen Euro Gewinn. Nach dem Urteil verloren die Lufthansa-Aktien 2,5 Prozent ihres Werts. Die Papiere des Flughafenbetreibers Fraport notierten 1,5 Prozent im Minus.

Vor dem Gebäude des Gerichts in der Leipziger Innenstadt hatten vier Übertragungswagen verschiedener Sender und viele Kamerateams Stellung bezogen, um live über die wegweisende Entscheidung zu berichten. Protestbanner und Sprechchöre von Ausbaugegnern konnten sie allerdings nicht filmen. Im Gegensatz zur Verhandlung vor drei Wochen waren die Demonstranten am Mittwoch meist zu Hause geblieben. (rtr)