Düsseldorf. Das neue Gesetz ermöglicht es weiterhin, im Krisenfall medizinisches Material zu beschlagnahmen. Die SPD kritisiert es als verfassunsgwidrig.
Die Regierungskoalition hat den Vorschlag für ein neues Pandemiegesetz vorgelegt, das bis zum 31. Dezember 2022 gültig sein soll. Es sieht weiter besondere Befugnisse für die Landesregierung im Katastrophenfall vor, bindet aber den Landtag mehr ein. Die Novelle soll am Donnerstag in den Landtag eingebracht werden.
Das bisherige Pandemie-Gesetz ermöglicht es der Regierung unter anderem, medizinisches Material zu beschlagnahmen, falls es nötig wird. Es wurde im vergangenen April nach intensiver Debatte beschlossen und bis zum 31. März 2021 befristet.
Das neue Gesetz soll nach dem Willen von CDU und FDP gleich bis Ende 2022 gelten. Es greift allerdings nur, solange der Landtag die „Pandemische Lage“ für NRW ausruft - quasi den Corona-Katastrophenfall.
SPD krisiert: Landesregierung kann durch Rechtsverordnungen regieren
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Ein neuer Passus im Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb widmet sich der stärkeren Beteiligung des Landtags, die auch von der Opposition immer wieder eingefordert worden war.
Diese kritisiert den Entwurf am Dienstag bereits als "Etikettenschwindel" und verfassungswidrig: Der Entwurf schränke die Rechte des Parlaments ein, sagte SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty am Dienstag in Düsseldorf. „Und das Ganze soll uns unter dem Deckmantel der Stärkung des Parlaments verkauft werden.“
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Konkret kritisierte Kutschaty, dass die sogenannte pandemische Lage als Grundlage für die Sonderbefugnisse der Regierung ebenfalls bis Ende 2022 verlängert werden solle. Derzeit ist die pandemische Lage immer nur auf zwei Monate befristet. Die Landesregierung könnte mit dem neuen Gesetz damit in weiten Teilen komplett durch Rechtsverordnungen regieren, sagte Kutschaty.
SPD-Fraktionschef Kutschaty forderte unterdessen mehr Mitspracherecht des Parlaments, noch bevor die Landesregierung ihre neuen Corona-Schutzverordnungen in Kraft setze. „Wir brauchen deutlich mehr Beteiligungsrechte des Parlaments.“ Es gebe zu solchen Fällen auch seit 2012 eine entsprechende Vereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag.
Landtag soll künftig vorab über Änderungen der Coronaschutzvorordnung informiert werden
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„Der Landtag kann pandemische Leitlinien beschließen, die für grundsätzlich drei Monate befristet sind. Die Landesregierung berücksichtigt die vom Landtag beschlossenen Leitlinien bei den von ihr zu treffenden Entscheidungen im Rahmen des pandemischen Geschehens“, heißt es zu Beginn der Novelle.
Was die konkreten Änderungen der Coronaschutzverordnung angeht, soll sich die Regierung verpflichten, den Landtag vor der Verkündung zu informieren. Abnicken muss der Landtag einzelne Änderungen nicht.
Die Regierungskoalition hatte vergangene Woche angekündigt, SPD und Grüne für diesen Mittwoch (27. Januar) zu einem Gespräch über den Gesetzentwurf einzuladen. (dpa)