Düsseldorf. Ab Montag sind medizinische Masken in Supermärkten und im Nahverkehr Pflicht. NRW will mit neuem Pandemie-Gesetz Parlament stärker einbinden.
- Corona in NRW: Die neue Corona-Schutzverordnung tritt ab Montag (25. Januar) in Kraft.
- Dann gilt in Supermärkten, im öffentlichen Nahverkehr und bei Gottesdiensten eine verschärfte Maskenpflicht. Personen müssen hier nun OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95/N95) tragen.
- Auch wenn in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tages-Inzidenz unter 200 liegt, können zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden. Vor allem dann, wenn die Behörden es nicht für realistisch erachten, dass die Inzidenz bis zum 14. Februar unter 50 fällt.
In NRW gilt ab Montag eine Spezialmaskenpflicht: So müssen medizinische oder FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr, Supermärkten und Gottesdiensten getragen werden. Am Donnerstagabend hat das Land NRW die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Montag (25. Januar) bis zum 14. Februar (Sonntag).
"Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95)", heißt es in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Diese tritt offiziell am Montag (25. Januar) in Kraft. Die Spezialmasken müssen nun in Supermärkten, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen getragen werden sowie bei der "Nutzung des Personenverkehrs und seiner Einrichtung" wie auch während Gottesdiensten. Wo keine Spezialmaske getragen werden kann, gelten weitgehend die Regeln für Alltagsmasken, wie zum Beispiel auf Spielplätzen.
Corona in NRW: Spezialmaskenpflicht gilt ab Montag
Passt Kindern unter 14 Jahren keine medizinische Maske, ist als Ersatz eine Alltagsmaske zu tragen. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Nichtbeachtung dieser Regel kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Medizinische Masken und FFP2-Masken: Hier gibt es weitere Informationen
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In Zukunft müssen Kreise und kreisfreie Städte auch besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergreifen, wenn nach Einschätzung der Behörden nicht zu erwarten ist, dass die Sieben-Tages-Inzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner bis zum 14. Februar unter 50 fällt. De facto betrifft das quasi alle Regionen in NRW. Nur Münster hatte zuletzt bereits bei einem Wert unter 50 gelegen. Zuvor waren zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wenn die Inzidenz über den Wert von 200 kletterte.
„Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss“, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstagabend mit. „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie heute mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft.“
Corona in NRW: Kein allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Ein allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ist in der neuen Corona-Schutzverordnung nicht erwähnt. Der Verkauf zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bleibt verboten.
Religionsgemeinschaften müssen den Behörden das Abhalten von Gottesdiensten nun melden. Die Gemeinden müssen - wenn nicht bereits entsprechende Schutzkonzepte vorgelegt wurden - ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorher anmelden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.
Corona-Schutzmaßnahmen: NRW-Regierung will Landtag mehr einbinden
Das umstrittene Pandemie-Gesetz für NRW soll nach dem Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition neu aufgesetzt werden. Die neue Version soll das Parlament bei der Einschränkung von Grundrechten vorher stärker und besser beteiligen, berichtete am Freitag die Nachrichtenagentur dpa.
Das aktuelle Pandemie-Gesetz hatte vor seiner Verabschiedung für Debatten gesorgt, da es in einer pandemischen Lage unter anderem die Beschlagnahme medizinischen Materials ermöglicht. Eben jene pandemische Lage soll vom Landtag nach dem Willen von Schwarz-Gelb noch einmal um zwei Monate bis Ende März verlängert werden. Der entsprechende Antrag soll nach Informationen aus Fraktionskreisen kommende Woche im Plenum eingebracht werden.
Für das neue Pandemie-Gesetz wollen CDU und FDP die Opposition ins Boot holen, die auch mehr parlamentarische Beteiligung bei Grundrechtseingriffen wegen Corona eingefordert hatte. SPD und Grüne wurden dem Vernehmen nach zu einem Gespräch über den Entwurf für kommende Woche eingeladen. (mit dpa)