Berlin. Volle Absicherung gab es aus der Pflegekasse noch nie - doch die Kosten sind schneller gestiegen als die Leistungen. Nun soll es mehr Geld geben. Es ist nur ein erster von mehreren Reformschritten - und Beitragserhöhungen.

Mit höheren Geldbeträgen und mehr Betreuung will die Bundesregierung die Situation von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und Pflegern spürbar verbessern. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein Pflegestärkungsgesetz. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach von einem Kraftakt.

Der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) soll kommendes Jahr um 0,3 und binnen weniger Jahre nochmals um 0,2 Punkte steigen. Insgesamt sollen so rund sechs Milliarden Euro pro Jahr mehr in die Pflegekassen fließen. Nun werden die Pläne im Bundestag beraten.

Leistungsbeiträge steigen um 4 Prozent

Alle Leistungsbeträge sollen um 4 Prozent steigen - in Pflegestufe 1 beispielsweise von 450 auf 468 Euro (ambulant) oder 1023 auf 1064 Euro (stationär). Einschränkungen beim Anspruch auf Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege sollen abgebaut werden.

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Für zusätzliche Betreuungsleistungen etwa für Hilfe im Haushalt sollen künftig alle Pflegebedürftigen mindestens 104 Euro pro Monat erhalten. In Heimen soll die Zahl nachqualifizierter Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen.

Der Zuschuss zu Umbauten etwa für barrierefreie Badezimmer steigt von 2557 auf bis zu 4000 Euro. Wer Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann für zehn Tage Lohnersatz bekommen.

Mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr soll in einen Vorsorgefonds für in 20 Jahren steigenden Pflegebedarf fließen. Die SPD lehnt den Fonds aber weiter ab. Ihre gesundheitspolitische Fraktionssprecherin Hilde Mattheis sagte: "Geld, das so angelegt wird, hat einen hohen Realwertverlust." Gröhe beharrte auf Einführung des Spartopfs: "Das war vereinbart, das setzen wir um, das ist sinnvoll."

2017 gibt's einen völlig neuen Pflegebegriff

In einem zweiten Schritt soll 2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden, so dass auch Demenzkranke systematisch als bedürftig eingestuft und in die Versicherung aufgenommen werden. Nach jahrelangen Vorarbeiten wäre dies die grundlegendste Änderung des vor 20 Jahren gegründeten jüngsten Zweigs der Sozialversicherungen. Gröhe trat Zweiflern an einer Umsetzung entgegen: "Wir geben da richtig Gas."

Sozialverbänden kommt dieser für sie entscheidende Schritt zu langsam. "Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform offen", meinte deshalb der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer. Ulrike Mascher, Präsidentin des Verbands VdK, meinte, das Projekt gehe viel zu zögerlich voran. "Wir messen die Regierung daran, ob ihr diesmal die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gelingt", sagte AOK-Chef Jürgen Graalmann. (dpa)