Berlin. . Die Pflegesätze sollen ab Januar 2015 um vier Prozent steigen. Auch die Zuschüsse für Hilfsmittel werden angehoben, außerdem ändern sich manche Regelungen für pflegende Angehörige. Die Reformpläne im Überblick.
Eine barrierefreie Badewanne, ein Treppenlift oder eine Rampe für den Hauseingang: Wer seine Wohnung umbauen lässt, um Pflege zu Hause möglich zu machen, soll künftig rund 1500 Euro zusätzlich von der Pflegekasse bekommen – bislang gibt es Zuschüsse in Höhe von gut 2500 Euro pro Maßnahme. Die neuen Leistungen sind Teil der Pflegereform, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Jetzt liegt der erste Entwurf dazu vor. Was verbessert sich für Patienten und Angehörige?
Mehr Spielraum für alle: Die Pflegekasse soll künftig sämtlichen Pflegebedürftigen laut Regierungsentwurf monatlich 104 Euro zusätzlich für Betreuungsdienste oder zur Entlastung von pflegenden Angehörigen zahlen – eine Sonderleistung, die bisher Demenzkranken vorbehalten war. Konkret geht es um Hilfen im Haushalt und Unterstützung für ein möglichst langes, selbstständiges Alltagsleben in den eigenen vier Wänden. Geschätzte Gesamtkosten: 290 Millionen Euro.
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Längere Verhinderungspflege
Für pflegende Angehörige, die eine häusliche Vertretung brauchen, weil sie krank sind oder eine Pause brauchen, soll die so genannte „Verhinderungspflege“ von bislang vier Wochen auf sechs Wochen (42 Kalendertage) ausgedehnt werden. Die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegeversicherung.
Auch die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Betteinlagen, Windeln oder Einmalhandschuhe steigen – um monatlich neun Euro auf künftig 40 Euro. Zudem plant die Regierung, pflegende Angehörige zu entlasten, indem Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege günstiger kombiniert werden können.
Um die Kassenleistung für häusliche und stationäre Pflege an die Preisentwicklung anzupassen, werden die Pflegesätze ab Januar zunächst um vier Prozent steigen. Damit erhöhen sich die Leistungen wie folgt:
Für die Pflege im Heim:
- In der Pflegestufe I von 1023 auf 1064 Euro.
- In der Pflegestufe II von 1279 auf 1330 Euro.
- In der Pflegestufe III von heute 1550 auf 1612 Euro.
Für ambulanten Pflegedienst:
- Die Sätze steigen in den drei Pflegestufen von 450 Euro, 1100 Euro und 1550 Euro auf künftig 468 Euro, 1144 Euro und 1612 Euro.
- Das Pflegegeld wird entsprechend erhöht: auf 244 Euro in Pflegestufe eins und 458 bzw. 728 Euro in Pflegestufe II und III.
Kostenpunkt insgesamt: 880 Millionen Euro.
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Die Kosten für die Pflegereform tragen die Versicherten:
Durch eine Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2015 sollen knapp 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekasse kommen. Davon fließen knapp 1,4 Milliarden in die häusliche Pflege und eine Milliarde in die stationäre. In einer zweiten Stufe steigen die Beiträge ab 2017 noch einmal um 0,2 Prozentpunkte – mit diesem Geld soll eine gerechtere Einstufung der Pflegebedürftigen bezahlt werden:
Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, geistige und psychische Einschränkungen werden stärker berücksichtigt. Das kommt vor allem Demenzkranken zu Gute.
Bundesweiter Testlauf
Die Umstellung kann allerdings dazu führen, dass Patienten, die bereits heute eingestuft sind, im neuen System weniger Geld bekämen. Auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechnet damit: „Deswegen werden wir das vergleichen – Einstufung nach neuem und nach altem Recht.“ Ein Testlauf mit bundesweit 4000 Fällen soll verhindern, „dass sich für einzelne Pflegebedürftige durch die neue Einstufung etwas verschlechtert“. Eine Lösung könnten Übergangsfristen oder Bestandsschutzregeln sein.