Berlin. . Im Rentenstreit der schwarz-roten Koalition ist eine Einigung in Sicht: Um die befürchtete Frühverrentungswelle bei der Rente mit 63 zu verhindern, läuft jetzt alles auf eine Sperrfrist-Regelung für Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ruhestand hinaus
Mit der in Kürze erwarteten, endgültigen Verständigung kann der Bundestag das große Rentenpaket wie geplant Freitag nächster Woche beschließen, Mütterrente und Rente mit 63 werden zum 1. Juli in Kraft treten.
Wochenlang hatten sich Union und SPD vor allem wegen der abschlagsfreien Rente mit 63 zerstritten, Teile von CDU/CSU drohten sogar mit Ablehnung der Pläne. Jetzt zeichnet sich nach Angaben aus Koalitionskreisen fast in letzter Minute dieser Kompromiss ab: Für die 45 Beitragsjahre, die für die Rente mit 63 nachgewiesen werden müssen, würden zwar wie geplant auch unbegrenzt Zeiten von Arbeitslosengeld-I-Bezug angerechnet – doch für die letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand würden Arbeitslosenzeiten nicht berücksichtigt.
Diese Sperrfrist durch einen „rollierenden Stichtag“ soll verhindern, dass Arbeitnehmer bereits mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sich zwei Jahre arbeitslos melden und dann die abschlagsfreie Rente mit 63 beziehen.
Anrechnung von Arbeitslosenzeiten noch offen
Eine offizielle Bestätigung für den Kompromissplan gibt es noch nicht: Die rechtliche Prüfung läuft dem Vernehmen nach noch, vor der Bundestagsentscheidung sollen offenbar auch längere Diskussionen in der Koalition verhindert werden. Denn beide Seiten mussten Zugeständnisse machen: Die Union hatte ursprünglich einen festen Stichtag verlangt, nach dem 1.Juli 2014 wären gar keine Arbeitslosenzeiten angerechnet worden.
Auch interessant
Die SPD wollte dagegen statt des Stichtags durchsetzen, dass Arbeitgeber das Arbeitslosengeld zurückzahlen müssen, wenn sie Beschäftigte missbräuchlich über die Arbeitslosigkeit in die Rente schickten. Diese Erstattungspflicht hatte es schon bis 2006 gegeben, die Union lehnte sie jetzt aber strikt ab.
Klären müssen die Fraktionsspitzen noch, ob die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten erhalten bleibt, wenn 2029 die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder auf 65 gestiegen ist. Und die SPD will eine Ausnahmeregelung für Beschäftigte, die kurz vor dem Ruhestand etwa durch Betriebsinsolvenz arbeitslos werden. Die Regelung gegen Frühverrentung soll die einzig substanzielle Änderung am Rentenpaket sein.