Düsseldorf. .

Die von der Großen Koalition in Berlin geplante „Rente mit 63“ könnte der rot-grünen Landesregierung neue Konflikte mit den Beamten in Land und Kommunen bescheren. Während die Staatsdiener die „wirkungsgleiche Übertragung“ der Rentenreform auf die Beamtenversorgung fordern, hat NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nun erstmals überschlagen, was ein solcher Automatismus kosten würde.

„Auf Basis des heutigen Bezügeniveaus könnten in der Spitze Mehrbelastungen zwischen 25 und 34 Millionen Euro pro Jahr für den Landeshaushalt entstehen“, schreibt Walter-Borjans auf Parlamentsanfrage des FDP-Fraktionschefs Christian Lindner und des liberalen Finanzexperten Ralf Witzel. Nicht einmal berücksichtigt sind in dieser Rechnung die zahlreichen Kommunalbeamten in den 396 NRW-Gemeinden.

Die Bundesregierung will ab 1. Juli allen 63-jährigen Arbeitnehmern den vorzeitigen abschlagsfreien Renteneintritt ermöglichen, sofern sie 45 Beitragsjahre vorweisen können. Bislang ging man bei dem höchst umstrittenen Projekt „Rente mit 63“ davon aus, dass nur Versicherungsrücklagen auf Kosten künftiger Generationen verteilt würden. Von einer Übertragung dieser Regelung auf Beamte und somit von handfesten Zusatzrisiken für die öffentlichen Haushalte war in den Koalitionsverhandlungen nicht die Rede. Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, hat aber für die Staatsdiener längst die Anpassung eingefordert: „Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht.“

NRW-Finanzminister Walter-Borjans hat durchblicken lassen, dass er durch die „Rente mit 63“ keinen Automatismus für eine „Pension mit 63“ sieht. Ausschließen will er die Übertragung laut FDP-Anfrage aber nicht. Möglicher Hintergrund: Nach der doppelten Nullrunde für die höher besoldeten Beamten in NRW inklusive anhängiger Verfassungsklage kann die Landesregierung keine neue Front mit ihren Bediensteten gebrauchen.

„Anstatt Landes- und Kommunalhaushalte zukünftig vor noch größere Probleme zu stellen oder erneut einseitig die Landesbeamten zu benachteiligen, müssen CDU und SPD Abstand von ihren unfinanzierbaren Wahlgeschenken der Frühverrentung nehmen“, fordert FDP-Fraktionsvize Witzel.

Pensionseintrittmit 65 Jahren

Das Dienstrecht in NRW erlaubt künftig bereits den abschlagsfreien Pensionseintritt mit 65 statt 67 Jahren. In Sicherheitsberufen wie Feuerwehr, Polizei oder Gefängnissen ist der frühere Berufsausstieg ohnehin möglich. Lehrer als größte Gruppe der Landesbeamten kommen für die Pension mit 63 kaum in Frage, weil sie selten 45 Dienstjahre arbeiten. Dennoch macht Walter-Borjans deutlich: Auch so wird jedes weitere Zugeständnis teuer.