Berlin. 1,62 Millionen Kinder unter 15 Jahren waren 2012 laut Bundesagentur für Arbeit auf Hartz IV angewiesen. Etwa die Hälfte der Kinder in Hartz-IV-Haushalten lebte den Daten zufolge bei einem alleinerziehenden Elternteil. In NRW lag die Quote mit 17,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Mehr als jedes siebte Kind in Deutschland ist einem Bericht zufolge trotz der vergleichsweise guten konjunkturellen Lage weiter auf Hartz IV angewiesen. "15 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Deutschland waren 2012 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldet - insgesamt 1,62 Millionen", zitiert die "Rheinische Post" aus einer neuen Broschüre der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Jahr 2011 sei die Quote gleich hoch gewesen. Etwa die Hälfte der Kinder in Hartz-IV-Haushalten lebte den Daten zufolge bei einem alleinerziehenden Elternteil.
Die Hilfequote von Alleinerziehenden war 2012 mit 39,4 Prozent mit Abstand am höchsten, wie die Zeitung weiter berichtet. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen lag die Quote der Kinder in Hartz-IV-Haushalten mit 17,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Auch in den ostdeutschen Ländern, den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie Berlin und im Saarland waren demnach überdurchschnittlich viele Kinder auf staatliche Hilfe angewiesen.
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Bundesweit an der Spitze liegt Berlin, wo 34,3 Prozent aller Kinder in Hartz-IV-Haushalten leben. In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Quote der hilfebedürftigen Kinder unter zehn Prozent.
Hartz-IV-Teilhabeleistungen nicht für die Schule
Das "Teilhabepaket" für Kinder und Jugendliche kann nicht für schulischen Bedarf verwendet werden. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel klar. Es wies einen Jungen ab, der das Geld für ein schulisch genutztes Cello verwenden wollte. (Az: B 4 AS 12/13 R)
Der Junge besuchte 2011 die siebte Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg im musischen Zweig. Für das gemeinsame Musizieren hatte er von der Schule ein Cello geliehen. Die Schule verlangte hierfür eine Leihgebühr von 90 Euro pro Halbjahr.
Aus dem sogenannten Teilhabepaket stehen Kindern aus Hartz-IV-Familien monatlich zehn Euro zusätzlich zum Regelsatz zur Verfügung. Das Jobcenter gab aber keine "Teilhabeleistungen" für das Cello frei.
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Zu recht, wie nun das BSG entschied. Laut Gesetz seien die Teilhabeleistungen nur für außerschulische Ausgaben gedacht, etwa privaten Musikunterricht oder Beiträge zu einem Sportverein. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, dieses Geld für schulische Belange zu verwenden, auch nicht für ein schulisch benötigtes Musikinstrument. Zuständig seien hier die Schule oder der Schulträger. (dpa/afp)