Berlin. Es sorgte für einen der größten innenpolitischen Konflikte der ablaufenden Legislaturperiode: das Betreuungsgeld. In einer Umfrage heißt es jetzt: Mehr als 27.000 Eltern haben die 100-Euro-Hilfe bislang beantragt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht darin einen Erfolg.
Für mehr als 27.000 einjährige Kinder haben Eltern nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" bis Ende August beziehungsweise Anfang September das umstrittene Betreuungsgeld beantragt. Dabei beruft sich die "SZ" auf eine eigene Umfrage und Angaben aus 14 Bundesländern. Aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fehlten Zahlen, weil die Länder keine eigene Statistik führten. Etwa jeder fünfte Antrag wurde demnach nicht bewilligt.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wertete diese Bilanz als Erfolg: Sie zeige, wie wenig Ahnung die SPD als Betreuungsgeld-Kritiker "von den Wünschen der Familien" habe, zitierte die Zeitung die Ministerin.
Fast jeder dritte Antrag in NRW wird abgelehnt
In Nordrhein-Westfalen liegt die Ablehnungsquote bei den Betreuungsgeld-Anträgen der Umfrage zufolge bei 31 Prozent, in Hamburg bei 43 Prozent. In den zwölf Bundesländern, die dazu exakte Angaben machten, liegt die Zahl der nicht bewilligten Anträge insgesamt bei knapp 5000 oder einer Quote von knapp 20 Prozent. In fast allen Fällen liege die Ablehnung an dem gesetzlichen Stichtag, schreibt die "Süddeutsche" unter Berufung auf die Landesministerien.
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Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht nur, wenn das Kind am 1. August 2012 oder später geboren ist. Somit steht die Leistung nicht für alle Kinder im zweiten Lebensjahr bereit.
Betreuungsgeld wurde zum 1. August 2013 eingeführt
Die stellvertretende SPD-Chefin Manuela Schwesig hält deshalb das - für sie grundsätzlich falsche - Gesetz auch für fehlerhaft: "Viele Eltern fühlen sich betrogen. Sie stehen nun ohne Kitaplatz und ohne Betreuungsgeld für ihre Kinder da." Die von der Bundesregierung versprochene freie Wahl zwischen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld gebe es nicht, sagte sie der Zeitung.
Das Betreuungsgeld war am 1. August 2013 parallel zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige eingeführt worden. Eltern, die für die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen, hilft der Staat mit 100 Euro, vom 1. August 2014 an mit 150 Euro pro Monat. (dpa)