Berlin. Drei-Prozent-Hürde statt Fünf-Prozent-Hürde: Die deutschen Parteien haben sich einem Medienbericht zufolge auf eine neue Sperrklausel für die Europawahl 2014 geeinigt. Damit legen sie sich mit dem Bundesverfassungsgericht an, das eine derartige Hürde 2011 verworfen hatte.
Bei der Europawahl 2014 soll es in Deutschland einem Pressebericht zufolge nun doch eine Drei-Prozent-Hürde geben. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung von Freitag haben sich die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken auf die Einführung einer Sperrklausel geeinigt, obwohl das Bundesverfassungsgericht sie für die Europawahl grundsätzlich verworfen hatte.
Demnach vereinbarten die zuständigen Fachpolitiker von Union, FDP, SPD und Grünen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl im Mai 2014 auszuarbeiten. Das Gesetz solle möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Bundesverfassungsgericht hatte Fünf-Prozent-Klausel verworfen
Damit gehen die Parteien auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im November 2011 die bisherige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt, weil sie kleine Parteien benachteilige. Eine Sperrklausel sei nur dann zu vertreten, wenn dadurch eine Zersplitterung des Parlaments vermieden und seine Funktionsfähigkeit sichergestellt würde, entschieden die Richter. Da im Europaparlament aber schon jetzt 162 Parteien aus den 27 EU-Staaten vertreten seien, bestehe diese Gefahr beim Wegfall der Sperrklausel im EU-Parlament nicht. (afp)