Berlin. Leibliche Väter können künftig auch gegen den Willen der Mutter mit ihren getrennt lebenden Kindern in Kontakt bleiben. Der Bundestag beschloss, dass künftig nur entscheide, ob der leibliche Vater ein “ernsthaftes Interesse“ an seinem Kind gezeigt hat, und ob der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Leibliche Väter erhalten künftig mehr Umgangsrechte mit ihrem Kind und zwar auch gegen den Willen der Mütter. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig einen entsprechenden Gesetzentwurf. Entscheidend ist demnach künftig, ob der leibliche Vater ein "ernsthaftes Interesse" an seinem Kind gezeigt hat und ob der Kontakt dem Kindeswohl dient.

"Das Gesetz stärkt die Rechte leiblicher Väter, die sich Umgang mit ihrem Kind wünschen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Berlin. Das Kindeswohl rücke künftig stärker in den Mittelpunkt. Auch der Kontakt zum leiblichen Vater könne für ein Kind "gut und förderlich sein", erklärte die Ministerin.

Bislang steht einem biologischen Vater, der weder mit der Mutter verheiratet ist, noch die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet.

Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter möglich

Auch Vaterschaftstests gegen den Willen der Mütter waren bisher nicht möglich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet, weil der Erzeuger oft keine Chance habe, eine solche Beziehung aufzubauen.

Nun kann dem leiblichen Vater, dessen Kind von der Mutter und einem anderen Mann, dem sogenannten rechtlichen Vater, großgezogen wird, unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht eingeräumt werden. Auch wird ihm "bei berechtigtem Interesse" ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt. Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann dies künftig auch gegen den Willen der Mütter mit einem DNA-Test geklärt werden.

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Von Birgitta Stauber-Klein

Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters sei künftig an Hürden geknüpft, die sicherstellten, dass die Stabilität der sozialen Familie nicht unnötig gefährdet werde, erklärte das Justizministerium. Im Mittelpunkt stehe stets die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl diene. (afp)