Berlin. Väter sollen künftig auch gegen den Willen der Mütter DNA-Tests zur Feststellung der Vaterschaft veranlassen können. Außerdem sollen sie mehr Rechte auf Umgang mit den Kindern bekommen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
Leibliche Väter sollen mehr Rechte auf Umgang mit ihren Kindern auch gegen den Willen der Mütter bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Entscheidend soll künftig sein, ob der Kontakt des nicht verheirateten Vaters dem Kindeswohl diene, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Mutmaßliche leibliche Väter sollen zudem künftig auch gegen den Willen der Mütter einen DNA-Test zur Feststellung ihrer Vaterschaft durchsetzen können.
Bisher Tests nur mit Einwilligung der Mutter möglich
Bislang steht einem biologischen Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet und damit eine "sozial-familiäre" Beziehung aufgebaut hat. Vaterschaftstests gegen den Willen der Mütter sind nicht möglich.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet, weil der Erzeuger oft keine Chance habe, eine solche Beziehung aufzubauen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. (afp)