Berlin. Nach langem Zögern hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung plädiert. Nach dem Antrag der Länder müsse der Bund “nun auf dieser Bühne mitspielen und daher einen eigenen Antrag stellen“, sagte Friedrich am Montagabend in Berlin.
Sieben Monate bleiben bis zur Bundestagswahl - und Angela Merkel hat schon voll auf Wahlkampfmodus geschaltet. Am Wochenende der Schwenk der Unionsspitze bei der Gleichstellung homosexueller Paar - am Montag folgte der nächste Knaller: Anders als seit Monaten aus dem Kabinett signalisiert, ist ein eigener Antrag der Bundesregierung auf Verbot der rechtsextremistischen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht so gut wie sicher.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) - wie seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eigentlich skeptisch gegenüber einem Verbotsantrag der Regierung - , kündigte am Montagabend einen solchen Vorstoß an. Durch den Antrag der Länder habe die NPD, wie von ihm befürchtet, eine Bühne erhalten, sich zu präsentieren, sagte er nach Teilnehmerangaben bei der Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin. "Wir müssen nun auf dieser Bühne mitspielen, und daher einen eigenen Antrag stellen."
Union muss noch die FDP für NPD-Verbot gewinnen
Natürlich muss dazu noch die FDP endgültig ins Boot geholt werden und ein förmlicher Kabinettsbeschluss her. Doch auch wenn man sich in der FDP zunächst erneut zurückhaltend äußerte - in der Koalition hieß es nach dpa-Informationen, auch aus dem FDP-geführten Justizministerium sei grundsätzlich Zustimmung signalisiert worden. Und Merkel höchstpersönlich will die Liberalen von dem Vorhaben überzeugen.
Die Kanzlerin hatte sich - typisch für sie - in den Debatten der vergangenen Wochen nicht festgelegt. Ob sie für oder gegen einen solchen symbolträchtigen Antrag ist - das blieb auch am Montag offen. Zumindest offiziell.
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Ihren Entschluss dürfte Merkel am vergangenen Donnerstag am Rande der Debatte über ihre Regierungserklärung zum jüngsten EU-Gipfel im engsten Kreis besprochen haben. Dort redete Merkel mit Friedrich und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). Über was sich die drei Unions-Granden tatsächlich unterhielten, ist zwar nicht bezeugt - doch deuten alle Informationen darauf hin, dass es um den Regierungsantrag ging.
Am Montag zitierte dann zunächst der Berliner "Tagesspiegel" Stimmen aus der Unionsfraktion, nach denen Merkel das Kabinett und die FDP von einem eigenen Antrag überzeugen will. Am Rande ihres Türkei-Besuches betonte Merkel später, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Dies werde wie geplant bis Ende März geschehen. Ob sie selbst für oder gegen einen Antrag ist, ließ die Kanzlerin wiederum offen.
Merkels Schwenk zu NPD-Verbot - ein Wahlkampfmanöver?
Doch in Berlin waren sehr wohl schon die Hintergründe für Merkels Einschätzung zu hören, an einem eigenen Verbotsantrag führe kein Weg vorbei. Würde sich die Regierung dem Antrag der Länderkammer nur anschließen, hätte sie das in eine schlechte Lage im Verfahren manövriert, hieß es da. Denn die Richter in Karlsruhe dürften einem "Streitbeitritt" des Bundes zur Klage der Länder eher ablehnend gegenüberstehen, wurde signalisiert - die Bundesregierung wäre im Verfahren außen vor geblieben.
Doch schon wegen des hohen Anteils der Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz an der geheimen Materialsammlung zum NPD-Verbot wolle sich die Regierung unbedingt selbst am Verfahren beteiligen. Man wolle Herr des Verfahrens sein und das nicht den Ländern überlassen - die seien nicht gut genug aufgestellt, argumentierten Insider.
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Für Merkels Einschätzung dürfte ein weiterer Grund nicht unwesentlich gewesen sein: Lange vor der heißen Wahlkampfphase bemüht sie sich, der Opposition bei wichtigen Themen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Selbst wenn Schwarz-Gelb wie ursprünglich geplant erst bis Ende März offiziell grünes Licht für einen Regierungsantrag gibt, dürfte das NPD-Verbotsverfahren der Opposition nicht mehr als scharfe Wahlkampfmunition im Herbst taugen. Ist das Verfahren erst einmal eingeleitet, wird es dauern: Die Richter werden sicher nicht vor der Bundestagswahl am 22. September entscheiden. Das Verfahren dürfte Jahre laufen. (dpa)