Saarbrücken. Der NPD-Politiker Udo Pastörs ist wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken bestätigte die Verurteilung des NPD-Politikers, nachdem Pastörs in Berufung gegangen war. Das Strafmaß wurde aber geringfügig reduziert.
Das Landgericht Saarbrücken hat die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzung bestätigt, das Strafmaß aber verringert. Die Bewährungsstrafe habe von zehn auf sieben Monate reduziert werden müssen, nachdem ein Teil der Anklagepunkte fallengelassen worden sei, entschied das Gericht am Freitag in zweiter Instanz.
Pastörs war 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Er ging in Berufung. Das Gericht hielt für erwiesen, dass der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 2009 zum Hass auf Teile der Bevölkerung aufgestachelt hat. (dpa)