Essen. Radfahrer müssen künftig bei Verkehrsverstößen tiefer in die Tasche greifen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will die Buß- und Verwarngelder für Rowdy-Radler anheben. Schon am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Verschärfungsliste.
Bestimmt kein Scherz: Viele Verkehrssünden werden ab dem 1. April teurer. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nutzt die Chance einer dringend notwendigen Gesetzeskorrektur des Bußgeldkatalogs. Er will für zahlreiche Delikte die Buß- und Verwarngelder anheben. Im Mittelpunkt der neuen Regeln stehen Verstöße rund um das Radfahren.
Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die umfangreiche Verschärfungs-Liste. Der Verkehrsminister geht optimistisch in die Sitzung. Unabhängig von ihrer politischen Farbe signalisieren die Länder in fast allen Punkten ihre Zustimmung.
Radfahrer
Mal eben einen längeren Schlenker über den Gehweg? Wer als Radler dabei erwischt wird, wird künftig mit mindestens zehn Euro (bisher fünf) und höchstens 20 Euro zur Kasse gebeten.
Den Radweg ignorieren? Kostet dann 20 bis 35 Euro – statt bisher 15 bis 30 Euro.
Falsches Einbiegen in die Einbahnstraße: 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro.
Wer das Rad in der Fußgängerzone nicht schiebt, sondern in die Pedale tritt, wird künftig mindestens 15 und höchstens 30 Euro zahlen.
Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, dürfen künftig 20 Euro (bisher: 15 Euro) an die Staatskasse überweisen.
„Moderat“ nennt Ramsauer diese Korrekturen. Er sagt, das sei „im Interesse der Förderung des Radverkehrs“. Und er kann darauf verweisen, dass er auch Autofahrer schärfer rannehmen will, die die Rechte von Fahrradfahrern missachten oder sie sogar gefährden. Das sieht ab April so aus:
Autofahrer
Wer aus seinem Wagen ein- und aussteigt, ohne auf herankommende Radfahrer zu achten, wird mit 20 – statt heute zehn – Euro zur Kasse gebeten.
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Radweg-Parker werden mit mindestens 20 Euro bestraft, bisher kamen sie mit 15 davon. Die Höchstgrenze liegt hier künftig wie bei vielen der anderen Delikte bei 30 Euro.
Auch das Abbiegen wird für diejenigen Autofahrer teurer, die bei dem durchaus gefährlichen Manöver Radfahrer schneiden.
Inline-Skaten
Inline-Skater oder Rollschuhfahrer, die Seitenstreifen oder Radwege unzulässig nutzen oder sich „bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren sich nicht mit äußerster Vorsicht“ bewegen oder auch Fahrzeuge beim Überholen behindern, zahlen für diesen Verstoß künftig zehn Euro.
Parksünder
Großstädte haben in City-Lagen seit langem ein Problem. Autofahrer an Parkuhren oder in Bereichen, in denen Parkscheiben vorgeschrieben sind und eine Höchstparkdauer gilt, riskieren bislang gerne ein Knöllchen für fünf Euro – und sparen sich teure Parkhaus-Tarife. Dem will der Gesetzgeber den Riegel mit der Erhöhung des Verwarngeldes um jeweils fünf Euro vorschieben. Es zeige sich, „dass gerade bei den Parkgebühren die bisherigen Sätze keine präventive (vorbeugende) Wirkung haben“.
Die neue Liste: Wer bis zu 30 Minuten über der Höchstparkzeit stehen bleibt: Zehn Euro. Bis zu einer Stunde über Gebühr schon 15 Euro. Bis zu zwei Stunden kostet es bald 20 Euro, bis zu drei Stunden 25, länger als drei Stunden Überschreitung wird 30 Euro teuer.
Lkw-Fahrverbote
Der Staat geht härter gegen Lkw-Fahrer vor, die durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote missachten. „Gerade im gewerblichen Güterkraftverkehr werden geringere Geldbußen bewusst in Kauf genommen und in die betriebswirtschaftliche Kalkulation eingerechnet“, heißt es im Gesetzestext. Heute zahlen die Sünder nur 20 Euro Verwarnungsgeld. Künftig ist Bußgeld fällig: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.