Köln. . Das NRW-Innenministerium und die Kölner Polizei haben nach einem Medienbericht nach dem Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund ignoriert. Bei dem Anschlag waren 2004 22 Menschen verletzt worden.
Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden haben nach Informationen des WDR konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Kölner Nagelbombenanschlags offenbar nicht verfolgt. Das berichtet das Magazin „Westpol“ des WDR-Fernsehens unter Berufung auf bislang vertrauliche Unterlagen der Ermittlungsbehörden. Die Sendung wird am Sonntagabend (25.11., 19.30 Uhr) ausgestrahlt.
Demnach hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt schon kurz nach dem Anschlag auf ein ausländerfeindliches Motiv der Täter hingewiesen. Doch hätten sich sowohl die Kölner Polizei als auch das NRW-Innenministerium entschieden, diese Spuren „nicht mit Nachdruck zu verfolgen und Erkenntnisse über einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Öffentlichkeit systematisch zu verschweigen“.
Als Drahtzieher des Anschlags in der Kölner Keupstrasse gilt heute die rechtextreme Grupperung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Bei dem Anschlag im Jahr 2004 wurden 22 Menschen verletzt.
Zschäpe will vor Gericht weiter schweigen
Zu der Gruppe soll auch Beate Zschäpe gehört haben: Die mutmaßliche Rechtsterroristin, die sich seit ihrer Verhaftung nicht zur NSU geäußert hat, will auch vor Gericht weiter schweigen. Sie seien sich mit ihrer Mandantin einig, dass diese keine Angaben zu Sache machen werde, sagte ihr Kölner Anwalt Wolfgang Heer der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag. Ob diese Ankündigung für die gesamte Dauer des Prozesses Bestand haben werde, stehe allerdings nicht fest. „In einem Hauptverfahren sind viele Entwicklungen möglich, die man nicht vorhersagen kann“, betonte Zschäpes Berliner Anwältin Anja Sturm.
Zschäpe hat bereits in dem etwa zwölf Monate langen Ermittlungsverfahren geschwiegen. Die 37-Jährige ist aus Sicht der Bundesanwaltschaft nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos das letzte überlebende Mitglied der Neonazi-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Sie muss sich mit vier mutmaßlichen Helfern des NSU demnächst vor Gericht verantworten. Ihr werden Mittäterschaft bei zehn Morden und weitere Straftaten vorgeworfen.
Anwälte beklagen Vorverurteilungen durch die Öffentlichkeit
Zschäpes Verteidigung haben Heer, Sturm und der Koblenzer Anwalt Wolfgang Stahl übernommen. Heer warf Generalbundesanwalt Harald Range eine „Vorverurteilung“ vor, weil dieser frühzeitig über eine Kronzeugenregelung gesprochen und diese abgelehnt habe. Hinter der Debatte über die Kronzeugenregelung stehe die Annahme, dass Zschäpe in allen Anklagepunkten verurteilt werde, sagte Heer. Sich dazu zu äußern, falle aber nicht in die Kompetenz Ranges, kritisierte Stahl.
Zu Spekulationen über eine möglichen Sicherheitsverwahrung im Falle einer lebenslangen Haftstrafe sagte Heer, Zschäpe sei sich des Ernstes der Lage bewusst, „aber dennoch gefasst“. Die Anwälte beklagten „Vorverurteilungen“ durch die Öffentlichkeit und sehen es als ihre Aufgabe, „im Interesse eines fairen Prozessverlaufs“ gegenzusteuern. Sie betonten, dass Zschäpe den Prozess nicht als „Bühne“ für Propaganda nutzen wolle. (dapd/afp)