Berlin. Bundesarbeitsministerin von der Leyen schlägt Alarm und legt Berechnungen vor, nach denen Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto monatlich verdienen und 35 Jahre gearbeitet haben, künftig lediglich eine Rente in Höhe der Grundsicherung erhalten. Zudem schrumpfen die Betriebsrenten
Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach neuesten Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums erheblich höher als bekannt. Nach Informationen von "Bild am Sonntag" kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass ab 2030 selbst Arbeitnehmern, die 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro bleibt. In einem Brief an die Junge Gruppe der Unionsfraktion schlägt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Alarm, dass alle, die weniger als 2500 Euro verdienten, "mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten" müssten. In dem siebenseitigen Schreiben warnt von der Leyen: "Es steht nicht mehr und nicht weniger als die Legitimität des Rentensystems für die junge Generation auf dem Spiel."
Von der Leyen wirbt für Zuschussrente
Nach den aktuellen Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums sehen die Zahlen nur geringfügig besser aus, wenn eine längere Lebensarbeitszeit zugrunde gelegt wird. Bei 40 Jahren Beitragszahlung muss der Arbeitnehmer konstant mindestens 2200 Euro im Monat verdienen, um auf einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung zu kommen. Grund für das steigende Altersarmutsrisiko sind die beschlossenen Rentenreformen, nach denen das Rentenniveau bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinkt.
Laut "BamS" will sich die Ministerin am Mittwoch mit der Jungen Gruppe der Unionsfraktion treffen. Die Abgeordneten kritisieren von der Leyens Pläne für eine Zuschussrente als Ausweitung einer Sozialleistung auf Kosten der jüngeren Generation. Auch der Koalitionspartner FDP lehnt die Pläne der Ministerin ab. Das Modell von der Leyens sieht vor, dass Geringverdiener ihre Altersversorgung auf bis zu 850 Euro aufgestockt bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Offensichtlich hat sie nun die Zahlen zur Altersarmut veröffentlicht, um ihre Forderung nach einer Zuschussrente zu untermauern.
Nun kommt auch noch die Betriebsrente mit 67
Nach der Rente mit 67 kommt jetzt auch die Betriebsrente mit 67. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt müssen sich etwa 15 Millionen Beschäftigte mit Anspruch auf Extra-Geld von der Firma darauf einstellen, dass sie die Leistungen bis zu zwei Jahre später ausgezahlt bekommen als eigentlich fest zugesagt. Wie bei den staatlichen Altersbezügen gilt demnach: 67 statt 65. Wer vorzeitig aus dem Job geht, muss nun auch bei seiner Betriebsrente notgedrungen Abstriche hinnehmen.
So mancher "Lebenstraum zum Ruhestand" werde nun hinweggefegt, sagt der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV), Matthias von Debschitz. "Der Richterspruch krempelt alles um und kippt mal eben so Millionen vertragliche Zusagen von Firmen an ihre Mitarbeiter", erläutert der Fachmann.
Das Urteil fiel im Mai dieses Jahres und wurde erst vor kurzem veröffentlicht (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 3 AZR 11/10). Es betrifft nahezu alle Zusagen der betrieblichen Altersversorgung, die vor dem Stichtag 20. April 2007 festgezurrt wurden. An diesem Tag wurde das Altersgrenzenanpassungsgesetz eingeführt.
"Die Entscheidung hat erhebliche Tragweite, sie ist in der Regel von Vorteil für Unternehmen und eher nachteilig für Arbeitnehmer", sagt Stefan Oppelt vom Altersvorsorgedienstleister BPAV, der Unternehmen in Pensionsfragen berät. "Die meisten Betroffenen, Firmen wie Mitarbeiter, wissen noch gar nicht, was da auf sie zukommt", sagt Merten Larisch, Rentenexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Gut für Firmen, nachteilig für Mitarbeiter
Auswirkung hat das Urteil auf alle Firmen, die ihren ab 1947 geborenen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zugesagt haben - ob es sich um aktive oder geschlossene Versorgungswerke wie Pensionsfonds und -kassen handelt, um Direktzusagen, Unterstützungskassen oder eine Direktversicherung. Über diese fünf Wege können Arbeitnehmer in den Genuss einer Betriebsrente vom Chef kommen. Auch Geschäftsführer kann die Neuregelung treffen.
Betroffen sind sogar unverfallbare Anwartschaften, Rentenansprüche ausgeschiedener Mitarbeiter und nicht zuletzt auch der Versorgungsausgleich bei Scheidungen, wie die DGbAV erläutert.
Zum Hintergrund: Seit Jahresanfang gibt es die Rente mit 67. So lange müssen Bürger ab Jahrgang 1964 jetzt arbeiten, wenn sie eine Kürzung ihrer staatlichen Altersbezüge vermeiden wollen. Für Ältere, ab 1947 Geborene, wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis 67 angehoben. 1949 Geborene können beispielsweise mit 65 Jahren und drei Monaten in Rente gehen, der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten. Das Prinzip des individuellen Renteneintrittsalters muss laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nun auch für die Betriebsrente gelten.
"Wir können den Unternehmen nur raten, sich fachmännisch beraten zu lassen, wie es weitergeht und wie mit den entstehenden Bilanz- und Steuerproblemen umgegangen wird", sagt Debschitz. Die weit reichendsten Folgen seien bei Betriebsrenten zu erwarten, die über Direktzusagen sowie Unterstützungskassen abgewickelt werden.
Abschläge bei die Betriebsrente
Je nach Betriebsrentenart stünden Firmen vor großen Herausforderungen, sagt auch Fachmann Oppelt. Für die Arbeitgeber sei bestenfalls viel Sparpotenzial drin. Für die Mitarbeiter sieht es meist anders aus: Wer früher als mit 67 in Rente gehen will, muss nun auch bei der Betriebsrente Abschläge in Kauf nehmen - im Schnitt etwa 0,5 Prozentpunkte pro Monat, wie Oppelt vorrechnet. Wer den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren wähle, büße ordentlich Geld ein.
Ein Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter hat vom Chef eigentlich eine feste Betriebsrentenzusage zum 65. Lebensjahr über 500 Euro im Monat in der Tasche. Nach dem neuen Urteil verschiebt sich der Anspruch nun auf das 67. Lebensjahr. Steigt der Beschäftigte vorzeitig mit 65 aus dem Job aus, kriegt er nur noch etwa 472,50 Euro ausgezahlt, wie Oppelt erläutert. "Da werden sich noch viele umgucken", ist Debschitz überzeugt.
(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 3 AZR 11/10)