Berlin. . Betriebsrenten sind ein gutes Standbein für die Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben seit den Riester-Reformen im Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf eine so genannte Entgeltumwandlung. Allerdings rechnen sie sich nicht für alle Arbeitnehmer. Experten warnen vor Fallstricken. Die steuerlichen Fragen sind entscheidend.
Die Betriebsrente ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) verfügten Ende 2011 bereits 13,8 Millionen Arbeitnehmer über eine betriebliche Altersvorsorge auf Basis eines Versicherungsvertrages.
Seit zehn Jahren werden Betriebsrenten vom Staat besser gefördert, um die wachsende Lücke bei der gesetzlichen Rente zu schließen. Arbeitnehmer haben seit den Riester-Reformen im Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf eine so genannte Entgeltumwandlung. Sie können einen Teil ihres Gehalts bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Derzeit sind das bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens oder maximal 2688 Euro im Jahr. Der Vorteil: Das steuerpflichtige Bruttogehalt wird geschmälert, Steuern auf die Auszahlungen werden erst im Ruhestand fällig, wenn der Steuersatz in der Regel kleiner ausfällt.
Besonders reizvoll wird die betriebliche Altersvorsorge, wenn der Chef Geld zuschießt. Das ist Verhandlungssache, oft regeln dies Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. „Die meisten Arbeitgeber geben jedoch nichts dazu“, hat Liza Banzhaf von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet.
Fünf Wege zur Betriebsrente
Grundsätzlich gibt es fünf Wege zur Betriebsrente. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante er anbietet. Die Direktversicherung ist beliebt. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung für seine Mitarbeiter ab. Ähnlich funktionieren Pensionskassen. Mit mehr Risiko und Renditechancen gehen Pensionsfonds ran, sie dürfen auch in Aktien investieren. Schließlich gibt es noch betriebliche Unterstützungskassen und Direktzusagen des Arbeitgebers.
Ob eine Betriebsrente sinnvoll ist, ist eine schwierige Frage. Das Thema ist komplex. Zuerst sollten Arbeitnehmer mit einem Steuerberater sprechen. Die steuerlichen Fragen sind entscheidend. Hat man dann eine konkrete Offerte im Auge, sind Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle.
Probleme bei der Mitnahme
Liza Banzhaf empfiehlt, vor dem Abschluss einer Betriebsrente auch Nachteile zu bedenken. Erstens: Das Geld ist bis zum Renteneintritt „versenkt“. Eine frühere Auszahlung ist nicht möglich. Junge Menschen sollten ebenfalls zurückhaltend sein, so Banzhaf. Die Mitnahme der Betriebsrente bei einem Jobwechsel ist zwar seit 2005 möglich, „jedoch beobachten wir in der Praxis immer wieder Probleme“. Und schließlich werde oft übersehen, dass im Ruhestand auch Sozialabgaben fällig werden. Gesetzlich versicherte Rentner zahlen Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente.