Berlin. Ausufernde Managergehälter sollen der Vergangenheit angehören. Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Vorstandsvergütung. Demnach sollen Top-Manager angemessener nach ihrer Leistung bezahlt werden und für Verluste auch persönlich haften. Eine Gehaltsobergrenze wird es aber nicht geben.
Firmenchefs in Deutschland sollen künftig keine exorbitant hohen Gehälter mehr bekommen dürfen und für Verluste auch persönlich haften. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass sich die Bezahlung von Top-Managern an der branchen- und landesüblichen Vergütung ausrichten und im Unternehmen selbst vergleichbar sein muss. Eine Obergrenze für Managergehälter wird es aber nicht geben.
Reaktion auf Kurzfrist-Denken
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte in Berlin, falsche Verhaltensanreize in Vergütungssystemen hätten die Finanzkrise begünstigt. In vielen Unternehmen sei zu stark etwa auf Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen geschaut worden, das langfristige Wohlergehen der Firma sei dabei oft aus dem Blick verloren gegangen. Es sei an der Zeit gewesen, dass die Politik den Ordnungsrahmen «neu justiert».
Aktienoptionen erst nach vier Jahren einlösbar
Laut Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung muss der Aufsichtsrat eines an der Börse notierten Unternehmens die Bezahlung künftig auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten. Aktienoptionen etwa sollen Manager erst nach vier - und nicht wie bisher bereits nach zwei Jahren - einlösen dürfen. So würden sie einen stärkeren Anreiz zu nachhaltigem Handeln haben, erklärte Zypries.
Bei schlechter Geschäftslage kann der Aufsichtsrat dem Gesetz zufolge das Gehalt eines Managers auch kürzen. Das Justizministerium nennt als Beispiele für eine Verschlechterung der Lage Entlassungen, oder dass eine Firma keine Dividende mehr zahlen kann.
Gesamter Aufsichtsrat bestimmt Gehalt
Das Gehalt eines Firmenchefs soll laut Gesetz nicht mehr in einem kleinen Ausschuss bestimmt, sondern muss vom ganzen Aufsichtsrat beschlossen werden. Auch die Hauptversammlung der Aktionäre kann zur Vergütung des Vorstands befragt werden. Die Anteilseigner können die Vergütung dann billigen oder missbilligen. Damit alle Aktionäre wissen, wieviel der Firmenchef bei seinem vorzeitigen Ausscheiden bekommt, muss das Unternehmen dies «weitgehend» offenlegen.
Für selbst verursachte Verluste müssen Manager laut dem Gesetz künftig mit dem bis zu Anderthalbfachen ihres Jahresgehaltes einstehen. Auch der Aufsichtsrat wird stärker in die Pflicht genommen: Wenn er eine unangemessene Vergütung festlegt, muss er dafür notfalls Schadenersatz leisten.
Proteste aus der Wirtschaft erfolgreich
Das Kabinett hatte sich bereits Anfang März auf eine stärkere gesetzliche Kontrolle der Managergehälter geeinigt. Eine Arbeitsgruppe aus SPD und Union verschärfte die Regeln im April noch. Zahlreiche Spitzenmanager protestierten in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Mai vor allem gegen die Vorschrift, dass ein Vorstandschef erst nach einer zweijährigen Karenzzeit in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln darf.
Sie argumentierten, der «tiefe Einblick» von Vorständen könne später bei der Kontrolle helfen. Eine Ausnahme von der Regel gibt es daher für den Fall, dass die Wahl eines ehemaligen Firmenchefs auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mindestens 25 Prozent der Anteile halten.
SPD-Fraktionsvize Joachim Poß erklärte, beim Thema Managergehälter gehe es «keineswegs um Neidkomplexe oder kurzfristiges Wahlkampfgetöse», sondern um zentrale Zukunftsfragen wie nach dem künftigen Gesellschaftsmodell oder nach der Verteilung des Produktes gemeinsamer Arbeit.
Der FDP-Innenexperte Hartfried Wolff forderte im Südwestrundfunk, die Aktionäre als Eigentümer eines Unternehmens müssten über die Vergütung der Manager entscheiden. Er kritisierte zudem die Ausnahme von der Karenzregel.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann es verzögern, jedoch nicht verhindern. Es wird voraussichtlich noch im Sommer in Kraft treten. (afp)