Düsseldorf. Der Grundsteuer-Streit geht in NRW weiter. Die Chancen für private Grundstückeigentümer, doch noch entlastet zu werden, sinken.
Im Streit über die Grundsteuer und über Chancen, private Wohneigentümer von drohenden überdurchschnittlichen Steuererhöhungen zu entlasten, machen auch mehrere CDU-geführte Gemeinden aus Westfalen offen Front gegen die Pläne von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
So warnen alle 13 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Gütersloh die Landesregierung eindringlich davor, ihre Pläne für gesplittete Grundsteuer-Hebesätze weiter zu verfolgen.
Grundsteuer in der Kritik: Sollten Privatleute anders besteuert werden als Gewerbetreibende?
„Wir halten den Vorschlag von Minister Optendrenk übereinstimmend nicht für das geeignete Instrument, um das Problem der Lastenverschiebung zwischen gewerblich genutzten Grundstücken und Wohngrundstücken zu lösen“, schreibt Hubert Ehrichlandwehr (CDU), Bürgermeister von Schloß Holte-Stukenbrock, in einer dem Landtag nachträglich geschickten Stellungnahme. Der Brief wurde auch im Namen der anderen zwölf Rathausspitzen im Landkreis verfasst.
Das Problem dahinter: Besitzer von Eigenheimen müssen ab 2025 mit einer zusätzlichen Grundsteuer-Belastung von 20 Prozent rechnen, in den Großstädten des Ruhrgebiets teils sogar mit einer noch höheren Besteuerung. Eigentümern von Gewerbeimmobilien winkt hingegen eine Entlastung von 50 Prozent. Die Landesregierung schlägt daher vor, dass die Städte Wohn- und Gewerbegrundstücke künftig unterschiedlich besteuern, also die Hebesätze für die Grundsteuer splitten.
Die Grundsteuerreform
Im nächsten Jahr wird in NRW erstmals die Grundsteuerreform greifen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 2018 erzwungen, indem es die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken für unzulässig erklärte. NRW wählte wie viele andere Länder als neue Berechnungsmethode das sogenannte „Bundesmodell“ und versprach den Kommunen zugleich, dass sich am Gesamtaufkommen ihrer wichtigsten Einnahmequelle nichts ändern werde. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssten als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.
Um die erwartete Kostenexplosion beim Wohnen im Kommunalwahljahr 2025 abzudämpfen, hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) jüngst eilig noch eine neue bundesgesetzliche Regelung gefordert, die den Kommunen eine stärkere Differenzierung der Hebesätze ermöglichen würde. Gewerbeimmobilien könnten so höher besteuert werden, Wohnimmobilien dafür niedriger.
Experten hatten schon am 16 April im Landtag kontrovers über die Grundsteuer diskutiert. Die Städte und Gemeinden aus dem Kreis Gütersloh klinken sich nun nachträglich ein und konfrontieren den NRW-Finanzminister mit ihren Argumenten gegen gesplittete Hebesätze.
Grundsteuer: Was alles gegen gesplittete Hebesätze spricht
Es sei zum Beispiel noch offen, ob unterschiedlich hohe Grundsteuern für Privatleute und Gewerbetreibende verfassungsrechtlich überhaupt zulässig seien. Die Folge könne ein „unkontrollierbares rechtliches Risiko“ für einen besonders wichtigen Teil der städtischen Einnahmen sein.
Außerdem sei es nicht sicher, ob die örtlichen IT-Dienstleister eine Umstellung auf eine gesplittete Grundsteuer bis zum Jahreswechsel ermöglichen könnten.
Grundsteuer-Warnung der Städte: Privilegien für Privatwohnungen wären zu kompliziert
„Unabhängig von den rechtlichen und technischen Hindernissen sind wir aber auch politisch der Auffassung, dass die Frage einer vertretbaren steuerlichen Privilegierung der Wohnnutzung von Grundstücken und einer angemessenen Belastung zweier Gruppen von Steuerzahlern nicht in 396 Kommunen unterschiedlich beantwortet werden sollte - und das auch noch jedes Jahr von Neuem!“, warnen schließlich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Der Initiative schließen sich neben Schloß Holte-Stukenbrock diese Gemeinden an: Halle (CDU-Bürgermeister), Gütersloh (CDU), Borgholzhausen (SPD), Harsewinkel (SPD), Herzebrock-Clarholz (CDU), Langenberg (Unabhängige Wähler), Rheda-Wiedenbrück (CDU), Rietberg (Unabhängige Wähler), Steinhagen (SPD), Verl (CDU), Versmold (CDU) sowie Werther (SPD).