Düsseldorf. Seit Tagen sorgt die Frage um Corona-Selbsttests an Schulen für Verwirrung: Ans Land abgeben, weiter lagern, benutzen - und in welchen Fällen?
Übrig gebliebene Corona-Tests an Schulen in Nordrhein-Westfalen dürfen in einigen Fällen „anlassbezogen“ auch weiterhin genutzt werden. Nach tagelanger Verwirrung stellte das Schulministerium am Donnerstagabend in einer E-Mail an die Schulen klar, auch vor Prüfungen wie den gerade angelaufenen Abi-Klausuren könnten sie auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. In dem Schreiben wird den Schulen ausdrücklich erlaubt, Testbestände „bei auftretenden Verdachtsfällen einer Corona-Erkrankung, zur zusätzlichen Absicherung des Prüfungsgeschehens oder bei besonderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen“ zu nutzen.
Die Vorsitzende der Landeselternkonferenz (LEK NRW) sagte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Das völlige Durcheinander, dieses Rein und Raus, hat bei Lehrern und in den Familien die Verunsicherung noch einmal verstärkt.“ Nach solchen „Schnellschüssen“ komme man sich vor, „als werde man für dumm verkauft“, kritisierte Anke Staar. Der Unmut sei zum Schulbeginn nach den Osterferien am Montag bei vielen ohnehin schon groß gewesen, da die anlasslosen Testungen der Schüler - bis vor den Ferien drei Mal pro Woche verpflichtend - abgeschafft wurden. Mit dem Kommunikationswirrwarr sei der Frust jetzt noch gewachsen.
Bei der Abholung der Selbsttests handelt es sich nur „um ein Angebot“
In einem Schreiben des Ministeriums war zu Wochenbeginn davon die Rede, dass nach dem Ende der Testpflicht nun demnächst an den Schulen übrig gebliebene Schnelltests eingesammelt würden. Von Verbänden und Opposition kam scharfe Kritik. Am Donnerstag hieß es dann aus dem Ministerium in Düsseldorf an die Schulen: „Mit dieser Mail möchten wir Ihnen - auch anlässlich aktueller Nachfragen - schnellstmöglich nähere und klarstellende Informationen über eine mögliche Abholung von überzähligen Antigen-Selbsttests mitteilen.“
Kernbotschaft: Bei der Abholung der Selbsttests handele es sich nur „um ein Angebot“, über das die Schulleitung selbst entscheiden könne. Die Tests könnten auch behalten und „anlassbezogen“ genutzt werden - also bei Verdachtsfällen, vor Prüfungen oder bei besonderen Veranstaltungen. Ebenso dürften die Schulen auf Wunsch „überzählige Antigen-Selbsttests“ weiterhin selbst lagern.Das Angebot, überzählige Tests abzuholen, sei unterbreitet worden, weil einige Schulen sich ans Ministerium gewandt hätten mit der Bitte, noch vorhandene Bestände sachgerecht außerhalb der Schule zentral zu lagern, da sie selbst nicht dauerhaft über Lagermöglichkeiten verfügten, hieß es.
Verantwortung liegt auch bei den Gesundheitsministerien in NRW und Bund
Die LEK-Vorsitzende Staar bemerkte dazu, die angeführte Argumentation des Ministeriums halte sie für wenig nachvollziehbar. „Wenn die Schulen die Tests seit langer Zeit eingelagert haben, was der Fall ist, dann haben sie den Lagerplatz dafür ganz offenbar geschaffen. Und wenn man die Tests kontinuierlich aufbraucht, gewinnt man nach und nach wieder mehr Platz in den Schulen.“
Staar plädierte dafür, allen Schülern, die sich weiter regelmäßig auf das Coronavirus testen wollten, dies unkompliziert zu ermöglichen. Zudem sollten FFP-2-Masken allen Schülerinnen und Schülern bezahlt werden, die diese auch in Zukunft weiter im Klassenraum freiwillig tragen wollten. Die Verantwortung liege hier auch bei den Gesundheitsministerien in NRW und im Bund. „Das Wichtigste ist die Bildung und Gesundheit unserer Kinder. Das fällt leider oft unten durch. Und das ist bitter.“ (dpa)
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