Essen. Corona-Regeln in NRW: Seit Ostersamstag gelten bundesweit keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Welche Regeln nach drei Jahren nun entfallen sind.
- Corona in NRW: Der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ist ausgelaufen.
- Die letzten noch bestehenden Corona-Regeln sind weggefallen.
- Welche das sind, lesen Sie in unserer Übersicht.
Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die letzten staatlichen Schutzmaßnahmen am Samstag (8. April) auch in Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Bis Karfreitag hatten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz noch bundesweite FFP2-Maskenpflichten für Besucher und Besucherinnen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen gegolten.
Corona-Schutzmaßnahmen werden aufgehoben – was bedeutet das?
Seit Ostersamstag, 8. April, 0 Uhr, gelten bundesweite keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Der „Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b“ ist entfallen, wie die Bundesregierung online informiert. Weitere Informationen gibt es hier.
In Nordrhein-Westfalen ist die Corona-Schutzverordnung bereits am 28. Februar 2023 ausgelaufen. Nach Landesrecht gab es demnach seit dem 1. März keine vorgeschriebenen Corona-Regeln mehr – einzig die bundesweiten Regelungen galten noch.
Welche Corona-Regeln fallen zu Ostern?
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind bereits vor einiger Zeit aufgehoben worden. Am 8. April sind nun auch die letzten bestehenden Regeln entfallen:
- FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die Maskenpflicht im Fernverkehr wurde bereits zum 2. Februar aufgehoben. Seit dem 1. März sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen von der Testpflicht befreit.
Corona-Regeln in NRW: Muss ich nirgendwo mehr eine Maske tragen?
Zwar sind die letzten Corona-Schutzmaßnahmen in NRW mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zu Ostern weggefallen. Einrichtungen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Schutzmaßnahmen festlegen.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sagte der dpa: „Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen.“ Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein. „Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen.“ Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik.
Corona-Maßnahmen: Kann das Land NRW noch eigene Regeln festlegen?
Mit dem Auslaufen des rechtlichen Rahmes der Corona-Schutzmaßnahmen entfällt für die Bundesländer auch die Rechtsgrundlage, eigene Schutzmaßnahmen zu beschließen. NRW kann demnach keine eigenen Corona-Regeln mehr festlegen.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) appellierte zum Schutz vor Corona an die Eigenverantwortung der Menschen. Corona sei nach wie vor „keine harmlose Erkältung“. Dank Impfungen und einer steigenden Immunität der Bevölkerung sei die Situation inzwischen aber anders als zu Beginn der Pandemie.
Insgesamt wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland nach Zahlen des Landeszentrums Gesundheit (LZG NRW) mehr als acht Millionen Corona-Meldefälle und mehr als 31.900 laborbestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. Allerdings liefern die Angaben zu den Infektionszahlen nur ein sehr unvollständiges Bild, da zuletzt viele Fälle nicht erfasst wurden – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen ließen. (mit dpa)