NRW. Eltern in NRW haben zahlreiche Fragen: Müssen Geschwister auch in Quarantäne? Was tun bei positiven Pooltests? Hier sind die Antworten.
"Für Kinder und Jugendliche sind sämtliche Zugangsbeschränkungen im öffentliche Raum (ausgenommen von Schulen und Kindergärten usw.) entfallen. Für sie entfällt damit der Nachweis des Impf- oder Teststatus", heißt es vom Land NRW im Rahmen der neuen Corona-Schutzverordnung - 3G im Restaurant entfällt also für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Was gilt weiterhin an Schulen und Kitas genau? Hier ein Überblick:
Ungeimpftes Schulkind und 2G-Plus? Was gilt?
Kinder bis 15 Jahren gelten (außer in den Ferien) als getestet: Sie nehmen schließlich zweimal in der Woche an den verbindlichen Schultestungen teil. Kinder unter sechs Jahren gelten grundsätzlich als getestet.
(Lange) Wochenenden: Gelten Schulkinder auch als getestet?
Ja! Strenggenommen ist ein PCR-Test laut Corona-Schutzverordnung zwar nur 48 Stunden gültig. Trotzdem gelten Kinder länger als getestet – obwohl nach einem Pooltest am Donnerstag übers Wochenende weit mehr als 48 Stunden vergehen. Das gilt auch nach der Änderung der Test-Strategie. Eigene Schnelltests sind ratsam, aber nicht verpflichtend. Nur in den Ferien gelten Schulkinder nicht als getestet.
Schule: Wie oft wird getestet?
Pro Woche gibt es an Grundschulen zwei PCR-Pooltests – an weiterführenden Schulen drei Schnelltests. Bei einem positiven Pooltest (wenn also mindestens ein Kind infiziert ist), muss jedes Kind einen Schnelltest machen, entweder abends im Testzentrum oder direkt am nächsten Morgen in der Klasse. Getestet wird dann täglich, bis zum nächsten negativen Pooltest.
Lollittest: Dürfen genesene Kinder aussetzen?
Ja. Nach einer Coronainfektion dürfen Kinder acht Wochen lang keinen Lollitest machen. Grund: Das Virus ist (in geringer Konzentration und ohne große Ansteckungsgefahr) noch lange nachweisbar. Die hochsensiblen PCR-Tests wären also wieder positiv und würden den Pooltest der kompletten Klasse verfälschen. Deshalb setzen genesene Kinder aus. Das ändert aber nichts an 2G/2G-Plus: Auch ohne Schultest sind frisch genesene Kinder Geboosterten gleichgestellt und brauchen keinen Test.
Seit dem 28. Februar gibt es keine Pooltests mehr an Grundschulen. Stattdessen sollen Eltern ihre Kinder dreimal in der Woche Zuhause testen.
Impfung: Wann dürfen Kinder überhaupt geimpft oder geboostert werden?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Coronaimpfung für Kinder ab zwölf Jahren und für Kinder mit Vorerkrankung ab fünf Jahren. Dasselbe gilt für den Booster. Es gibt also keine ausdrückliche Impfempfehlung für gesunde Kinder. Der Grund: Laut Stiko ist die Gefahr schwerer Covid-Verläufe bei Kindern gering. Es steht Eltern aber frei, ihr Kind trotzdem impfen zu lassen. Ein Impfverbot gibt es nicht.
Schultests: Muss ein geimpftes Kind auch teilnehmen?
Ja! Auch vollständig (heißt mindestens zweifach) geimpfte Kinder müssen an den verpflichtenden Schultestungen teilnehmen. Zudem gilt: Nach dem positiven Pooltest einer Grundschulklasse darf ein Kind nur mit negativem Schnelltest in die Schule zurück.
Positiver Pooltest: Was müssen Eltern jetzt tun?
Nach dem morgendlichen PCR-Lollitest kommt abends die Rückmeldung, falls er positiv ist. Dann können Eltern laut NRW-Test- und Quarantäneverordnung selbst entscheiden, ob sie noch ins Testzentrum gehen oder das Kind am nächsten Morgen einen Schnelltest in der Klasse macht. Ist er positiv, muss das Kind sofort einen weiteren Schnell- oder PCR-Test machen. Ist der auch positiv: Quarantäne!
Positives Kind: Wie lange dauert die Quarantäne?
Für Kinder und Erwachsene gelten die gleichen Regeln: Aktuell dauert die Quarantäne zehn Tage ab dem ersten Auftreten der Symptome bzw. dem Positiv-Test. Wer nach zehn Tagen symptomfrei ist, darf das Haus wieder verlassen. Auch Freitesten nach sieben Tagen Quarantäne ist möglich: Wer 48 Stunden symptomfrei war, darf die Quarantäne verkürzen – braucht aber einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test, der einen CT-Wert über 30 zeigt (je höher der CT-Wert, desto geringer die Viruslast).
Wie ansteckend sind Kinder?
Gerade bei Kindern bleibt eine Coronainfektion oft symptomfrei. Natürlich nicht immer – aber viele Kinder zeigen allenfalls leichte Symptome. Daher haben Kinder oft einen hohen CT-Wert. Dieser Wert wird beim Testergebenis immer mitgeliefert. Grundsätzlich gilt: Je höher der CT-Wert, desto niedriger die Viruslast. Bei einem CT-Wert über 30 gelten Infizierte als wenig ansteckend. Trotzdem Abstand halten!
Müssen Haushaltsangehörige zusätzlich in Quarantäne?
Es gelten klare Regeln für alle, die mit dem Kind in der Wohnung leben: Wer als geboostert gilt, muss nicht mit in Quarantäne – Nicht-Immunisierte müssen mit in Quarantäne (zehn Tage lang ab Positiv-Test des Kindes). Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Ungeimpfte Geschwister, die zur Kita oder Schule gehen, können sich schon nach fünf Tagen freitesten.
Allerdings bittet das Land um "Selbstmonitoring": Alle im Haushalt sollten täglich Fieber messen und auf Symptome achten.
Es gibt eine Besonderheit: Bei einer "besorgniserregenden Virusvariante" kann das Gesundheitsamt auch für Geboosterte Quarantäne anordnen. Omikron gehört aber nicht mehr dazu.
Gibt es Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Kinder?
Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können wieder ohne eine zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.
Bis zum 19. März gelten Kontaktbeschränkungen nur für nicht immunisierte Personen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.