Berlin. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz zugestimmt. Die Länder dürfen ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Finanzschwache Länder sollen als Ausgleich Konsolidierungshilfen erhalten.

Das Grundgesetz schreibt künftig eine Schuldenbremse vor, die nur in Krisenzeiten vorübergehend ausgehebelt werden darf. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Verfassungsänderung zu, derzufolge die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Überschuldete Länder werden bei der Konsolidierung von 2011 bis 2019 mit insgesamt 800 Milliarden Euro im Jahr unterstützt.

Für den Bund gilt ab 2016 eine Begrenzung der Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Ausnahmen soll es auch bei Naturkatastrophen geben. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an die finanzschwachen Länder erfolgt in Raten und wird von einem Stabilitätsrat überwacht.

Die Verfassungsänderung erhielt in der Länderkammer mit 58 von 69 Stimmen die notwendige Zweidrittelmehrheit. Mit «Ja» stimmen wollten all jene Länder, in denen schwarz-gelbe Koalitionen aus Union und FDP regieren. Die von CDU/SPD-Koalitionen regierten Länder stimmten uneinheitlich: Brandenburg und Sachsen-Anhalt waren dafür, Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich. ´

Steinbrück: Bonität der BRD sichern

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bezeichnete die Neuregelung als «fairen Mittelweg». Solange das Fahrzeug des Staates in die falsche Richtung fahre, müsse zuerst gebremst werden, bevor der Rückwärtsgang eingelegt werden könne, sagte der Ko-Vorsitzende der Föderalismuskommission. «Wir haben uns darauf beschränkt, wie man den Bremsweg definiert und in absehbarer Zeit das Fahrzeug der Neuverschuldung zum Stillstand bringt.»

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) bemängelte die Ausgestaltung der Konsolidierungshilfen als «weder gerecht noch effizient», weil sie sich nur am Schuldenstand orientierten. «Bestraft werden diejenigen, die unter schwierigsten Bedingungen gute Sparerfolge erzielt haben», sagte er. Die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne), deren Bundesland am meisten Hilfe bekommt, wies diese Kritik zurück. Zu einem handlungsfähigen Staat gehöre auch «eine stabile und nicht ständig zur Disposition gestellte Einnahmesituation», sagte sie.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, mit der Verfassungsänderung werde ein nicht mehr zeitgemäßer Investitionsbegriff überwunden. Bei der Schuldenbremse gehe es darum, die Handlungsfähigkeit und Reichweite des Staates zu erweitern und die Bonität der Bundesrepublik Deutschland auf den Kapitalmärkten zu sichern. Für die Bürger von entscheidender Bedeutung sei zudem das Signal, nach der Wirtschafts- und Finanzkrise wieder auf den Konsolidierungspfad zurückkehren zu wollen.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) kritisierte die Neuregelung als «nicht so ganz gerecht gegenüber den nachfolgenden Generationen». Schließlich würden bis 2020 noch Schulden aufgenommen, sagte er. (afp)