Kiel. Die Kieler Parlamentarier fühlen sich übergangen. Die vom Bundestag beschlossene Schuldenbremse für die Länder verstößt gegen ihre Etathoheit, heißt es in einem Antrag von Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU), deshalb wollen die Fraktionen klagen. Uneinig sind sie sich über den Zeitpunkt.
Der schleswig-holsteinische Landtag wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse klagen. Das beschloss das Parlament in Kiel am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW). Die Vorgabe verstoße gegen die Etathoheit der Länderparlamente und schränke damit die Eigenständigkeit der Länder ein, hieß es in dem Antrag von Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU), für den dieser gemeinsam mit der Opposition votierte.
CDU will Schuldenbremse in der Landesverfassung
Die CDU-Fraktion, die seit dem Bruch der großen Koalition eine Minderheitsregierung stellt, lehnt eine Klage ab, solange Schleswig-Holstein keine eigene Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung festschreibt. Für einen verpflichtenden Schuldenstopp sprachen sich zwar auch alle anderen Fraktionen im Plenum aus. Ob eine solche Regelung aber sofort oder erst nach der vorgezogenen Landtagswahl am 27. September in der Landesverfassung verankert werden soll, blieb in der Debatte umstritten. CDU, FDP und Grüne stimmten für einen sofortigen Schuldenstopp auf Landesebene. SPD und SSW enthielten sich dagegen und verhinderten somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Schuldenbremse begrenzt die künftige Kreditaufnahme von Bund und Ländern: Spätestens von 2020 an dürfen die Bundesländer keine neuen Schulden mehr machen. Das sieht die vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Grundgesetzänderung vor. Der Bund soll seine Neuverschuldung ab 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränken. Ausnahmen soll es in bestimmten Notsituationen wie Naturkatastrophen oder schlechter Konjunktur geben. (afp)