Berlin. Der Bundesrat will in seiner Sitzung am Freitag die Schuldenbremse endgültig in der Verfassung verankern. Bund und Länder sollen grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ihre Haushalte ohne Kredite auszugleichen. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sperren sich noch.
Der Bundesrat will in seiner heutigen Sitzung die Schuldenbremse endgültig in der Verfassung verankern. Bund und Länder sollen grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ihre Haushalte ohne Kredite auszugleichen. Allerdings soll die Neuregelung erst im neuen Jahrzehnt gelten. Auch sind Ausnahmen zugelassen.
Nach der Verfassungsänderung muss der Bund seine Neuschulden bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder Konsolidierungshilfen erhalten. In «Notsituationen» wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession sollen Bund und Länder aber entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen können.
Der Bundestag hat der Verfassungsänderung bereits zugestimmt. Auch im Bundesrat gilt die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit als gesichert. Allerdings wollen die Länder Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dem in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern erzielten Kompromiss nicht zustimmen.
Insgesamt liegen der Länderkammer 29 Gesetze zur Billigung vor. Neu geregelt werden sollen unter anderen die Spätabtreibungen, die Sicherung von Einlagen bei Banken und der Kinderschutz. Darüber hinaus sollen per Verordnung die Bezüge für die 20 Millionen Rentner zum 1. Juli im Westen um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent angehoben werden. (ap)