Ludwigsburg. Möglicherweise werden sich bis zu 30 mutmaßliche NS-Verbrecher vor Gericht verantworten müssen. Ihnen wird Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz vorgeworfen. Ob es aber zum Prozess kommt, ist noch offen. Denn für eine erfolgreiche Anklage spielen diverse Faktoren eine Rolle.

Knapp 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg müssen weitere mutmaßliche NS-Verbrecher mit Anklagen vor Gericht rechnen. Die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg will nach ihren Vorermittlungen 30 Verfahren an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland abgeben.

Die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden müssten dann entscheiden, ob sie Anklage erheben, erklärte der Leiter der NS-Fahndungsstelle, Kurt Schrimm, am Dienstag.

Den Beschuldigten wird Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz vorgeworfen. Die Untersuchungen waren nach dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk in Gang gekommen. 2011 hatte das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen.

Auch interessant

Ermittler haben sieben mutmaßliche NS-Verbrecher im Ausland identifiziert

Neben den 30 Beschuldigten, die in Deutschland wohnen, haben die Ermittler sieben weitere mutmaßliche NS-Verbrecher identifiziert, die im Ausland leben, darunter einer in Israel. Der Aufenthalt von zwei weiteren Beschuldigten konnte noch nicht genauer ermittelt werden.

Ob es zur Anklage kommt, hängt von der Einschätzung der Staatsanwaltschaften, der Beweislage und dem Gesundheitszustand der Beschuldigten ab, wie Schrimm erläuterte. Der älteste Beschuldigte wurde 1916 geboren, der jüngste 1926. Schrimm warnte aber vor überzogenen Erwartungen. "Es kann sein, dass einige Wenige übrigbleiben." (dpa)