Bayreuth. Gustl Mollath wäre beinahe auf der Grundlage eines gefälschten Gerichtsbeschlusses aus der Psychiatrie entlassen worden. Eine halbe Stunde lang wähnte er sich schon in Freiheit. Dann kam alles anders. Dem Urheber der Fälschung droht nun eine Haftstrafe wegen Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung.
Eine Kommunikationspanne hat am Montag fast zur Entlassung des seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath geführt. Trotz einer frühzeitigen Warnung der Justiz erkannte das Bezirkskrankenhaus Bayreuth nicht, dass es sich bei einem vermeintlichen Gerichtsbeschluss um eine Fälschung handelte. Der stellvertretende Leiter der Forensischen Klinik eröffnete Mollath deshalb am Vormittag, dass dieser nun freikomme. Eine halbe Stunde später musste er die Ankündigung wieder zurücknehmen.
Nürnberger Generalstaatsanwalt warnte bereits vor einer Fälschung
Nach Angaben der Justiz hatte der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich die Klinik bereits Samstagfrüh vor dem gefälschten Gerichtsbeschluss gewarnt. "Herr Nerlich hat der Klinik am Samstag um 9.00 Uhr mitgeteilt, dass mit einem gefälschten Fax zu rechnen ist", sagte ein Nürnberger Gerichtssprecher. Unklar war am Montag zunächst, warum der stellvertretende Leiter der Klinik, Michael Zappe, über die Warnung der Justiz nicht informiert wurde.
Mollath muss weiter zwangsweise in der Psychiatrie bleiben
Zappe berichtete, er habe den angeblichen "Beschluss" für authentisch gehalten. Da in dem Anschreiben die Eilbedürftigkeit betont worden sei, habe er sofort Mollath informiert. Dann seien ihm jedoch einige Passagen in dem Fax ungewöhnlich erschienen.
Daher habe er sich telefonisch beim Landgericht Regensburg rückversichert. "Dort hat man mir dann mitgeteilt, dass der Gerichtsbeschluss eine Fälschung ist", sagte Zappe der dpa. Er habe Mollath daraufhin leider mitteilen müssen, dass dieser weiter in der Klinik bleiben müsse.
Dem Urheber der Fälschung droht eine Haftstrafe
Die Fälschung war bereits am Freitagabend mehreren Medien zugegangen. In dem vermeintlichen Beschluss heißt es: "Der Untergebrachte ist unverzüglich zu entlassen." Der Urheber der Fälschung ist bislang unbekannt. Ihm droht nach Angaben der Justiz eine mehrjährige Haftstrafe wegen Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung.
Der heute 56-jährige Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt dagegen, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. (dpa)