Essen. . Per E-Mail benachrichtige der Online-Bezahldienst PayPal am Freitag viele seiner Kunden über einen 500-Euro-Gewinn, nahm die Nachricht aber wenige Stunden später zurück. Trotz Anfechtung drohen dem Unternehmen zahlreiche Klagen. Wer klagen will, sollte rechtsschutzversichert sein, rät ein Experte.

Das Wichtige steckt – wie so oft – im Kleingedruckten: "Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 (...) dar." In kleinen, grauen Buchstaben schickte der Online-Bezahldienst PayPal diese Nachricht kürzlich an eine Vielzahl seiner Kunden, die noch wenige Stunden zuvor eine Gewinn-Benachrichtigung vom Unternehmen erhalten hatten. Einen technischen Fehler machte PayPal dafür verantwortlich, dass zahlreiche Kunden vor wenigen Tagen folgende Zeilen in ihrem Postfach lasen: "Wir gratulieren – 500 Euro Einkaufsguthaben sind jetzt auf Ihrem PayPal-Konto." Trotz der Anfechtung sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Eine "schwierige Rechtsfrage", nennt der Anwalt für Medienrecht, den Fall. Rund 30 betroffene PayPal-Kunden hätten sich auf der Suche nach rechtlichem Beistand allein an seine Kanzlei gewendet. Auf der Facebook-Seite von PayPal Deutschland drohen weitere Nutzer mit Klagen. Zunächst sei das Unternehmen mit seiner Anfechtung aber richtig vorgegangen: "Grundsätzlich kann jeder eine Willenserklärung anfechten, die er gar nicht äußern wollte", erklärt der Anwalt.

Wer gegen PayPal klagen will, sollte rechtsschutzversichert sein

Dennoch hätten Kunden eine Chance auf ihren "Gewinn", meint Solmecke: Sollte die Benachrichtigung als geschäftliche Handlung und nicht als Willenserklärung ausgelegt werden, müsste PayPal nämlich möglicherweise doch zahlen. Letztlich, so der Fachmann, "kommt es auf die richterliche Entscheidung an." Und die könne von Gericht zu Gericht anders ausfallen. Solmecke ist sich sicher: Im einen oder anderen Fall wird es zum Prozess kommen. Wie viele Kunden genau die Mails erhalten haben, hat PayPal bislang nicht bekannt gegeben, auf der Facebook-Seite ist lediglich von "einigen PayPal-Kunden" die Rede.

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Betroffenen rät Anwalt Christian Solmecke: Die E-Mail mit der Gewinn-Benachrichtigung sollten Kunden unbedingt aufbewahren. Uneinig sind sich die Juristen hingegen, was die Anfechtung seitens PayPal angeht. Solmecke rät, Widerspruch gegen die Anfechtungs-Mail einzulegen. Rechtsanwalt Imanuel Schulz ist anderer Meinung: "Die Beweislast für den Zugang der Erklärung trägt immer der Versender, also PayPal." Der Versandbericht bei einer Email reicht laut Schulz als Beweis nicht aus. Daher sei es schwierig für PayPal nachzuweisen, dass die Nutzer die Anfechtung tatsächlich erhalten haben. Der Anfechtungs-Mail zu widersprechen sei im Gesetz nicht vorgesehen, deshalb rät Schulz davon ab.

Wer klagen will, solle in jedem Fall rechtsschutzversichert sein, empfiehlt Christian Solmecke. Mehr als 1000 Euro Verfahrenskosten können sonst auf den Kläger zukommen. Und: "Zunächst sollten Kunden bei ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob diese überhaupt für die Kosten aufkommt." Erst danach sollte man einen Anwalt konsultieren.