Berlin. Das Ärgernis der Woche: Leser leisteten Vorkasse im Online-Shop. Doch die Ware kam nie an, das Geld nicht zurück. Selbst der Käuferschutz des Bezahldienstes PayPal half geprellten Käufern nicht. Wir haben nachgehakt.

Zwei Bademäntel sind Brigitte Burbach-Braun aus Schermbeck zum Verhängnis geworden. Noch heute ärgert sich die Leserin, dass sie 215,82 Euro im Voraus überwiesen hat. Der Slogan auf der Webseite der Firma Baederland Berlin klang verlockend: „Bei Vorauskasse 10 Prozent Skonto auf unser Sortiment“. Der Internetauftritt sah seriös aus. Doch die Kleidungsstücke kamen nie. Auf ihr Geld wartete sie bei Redaktionsschluss noch immer.

Bereits seit Monaten ringt die Leserin mit dem Anbieter. Mehrere Male fragte sie nach, wo die Ware bleibe. Zuletzt setzte sie dem Firmeninhaber eine Lieferfrist und kündigte an, vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen, falls dieser der Forderung nicht nachkomme. Die Frist verstrich, nichts passierte.

Strafanzeige gegen den Händler gestellt

Eigentlich hat die Leserin alles richtig gemacht. Zuerst beim Händler nachfragen, dann Lieferfrist setzen und ankündigen, bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzufordern. Doch Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Inzwischen hat Brigitte Burbach-Braun bei der Polizei Strafanzeige gegen den Inhaber gestellt. Die Ermittlungen laufen. Die Leserin hat ihren Anwalt eingeschaltet.

Theoretisch könnte sie auch ohne juristischen Beistand einen Mahnbescheid beim Amtsgericht gegen den Betreiber der Firma erwirken. Von solch einem Alleingang raten Verbraucherschützer eher ab. „Bei einem Mahnbescheid prüft das Gericht nicht, ob die Forderung zu Recht besteht“, erläutert Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Der Beklagte könnte also widerrufen und die Klägerin müsste ihre Klage unter Beweis begründen. Ohne Expertenwissen sei das zum Scheitern verurteilt.

134,10 Euro hat die Käuferin schon abgeschrieben

Auch Leserin Nora Tippel aus Essen hat bei der Firma Baederland Berlin bestellt und wurde enttäuscht. Die 134,10 Euro, die sie Anfang des Jahres für einen Bademantel vorschoss, hat sie eigentlich schon abgeschrieben.

„Vorkasse ist eine äußerst ungünstige Zahlungsmethode“, sagt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale NRW. Gehe etwas schief, habe der Kunde den Ärger am Hals und müsse sich um eine Lösung bemühen. Besser sei es da, per Lastschrift, Rechnung oder über einen Bezahldienst wie PayPal zu zahlen.

Dass PayPal eine sichere Sache sei, dachten auch Petra und Dirk Bosel aus Herne und bezahlten im Mai über den Dienst einige Kleidungsstücke bei der Firma edressesglobal-uk.com. Die Sachen kamen nach vier Wochen zwar an – doch viel zu klein, ohne Größenangaben und in schlechter Qualität. Absender, Lieferschein und Rechnung? Fehlanzeige. Der Versuch, die Ware zurückzusenden scheiterte. Nach endlosem E-Mail-Verkehr mit dem Kundenservice ließ sich das Ehepaar auf einen Kompromiss ein. Die Kleidung sollten sie behalten und 200 Euro zurückbekommen.

Schutzfrist endet nach 45 Tagen

Seinem Versprechen ist der Online-Händler bis heute nicht nachgekommen. „Die Firma sitzt wohl in London, aber genau kann man das nicht wissen“, sagt der Anwalt der Leser, Richard Kohlenbach. „Auf unsere Schreiben reagiert niemand.“ Um den Anspruch durchzusetzen, müsste die Kanzlei nun einen Zahlungstitel erwirken und die Vollstreckung in Großbritannien versuchen – sinnlos angesichts des niedrigen Streitwertes.

Eigentlich, so müsste man meinen, könnten die Bosels ihr Geld jetzt von PayPal zurückfordern. Schließlich bietet der Bezahldienst seinen Kunden einen Käuferschutz, der einspringt, wenn ein Händler den Vertrag nicht erfüllt. Doch die Leser hatten das Kleingedruckte übersehen. 45 Tage haben PayPal -Kunden demnach Zeit, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Frist, die die Bosels wegen des ganzen Hin und Hers haben verstreichen lassen.

Rückzahlung versprochen

Die Redaktion hat nachgehakt und die Unternehmen mit den Vorwürfen der Leser konfrontiert. Von der Firma edressesglobal-uk.com hat sie bis dato keine Antwort erhalten. Baederland Berlin indes versprach nach mehrmaligem Nachfragen, dass Nora Tippel und Brigitte Burbach-Braun ihr Geld zurückbekommen. Bis Redaktionsschluss war das Unternehmen seinem Versprechen aber noch nicht nachgekommen.

Tipps für Online-Einkäufe

  • 1.) Die Zahlungsart entscheidet über die Risiken, die Verbraucher beim Einkaufen im Internet eingehen. Die Nachnahme, also erst die Ware, dann das Geld, ist für Kunden der allerbeste Schutz – im Onlinehandel ist diese jedoch selten.
  • 2.) Internetnutzer sollten nicht davor zurückschrecken, sich auf anderen Webseiten oder in Foren danach zu erkundigen, welche Erfahrungen vorherige Käufer mit dem Händler gemacht haben. Allerdings handelt es sich bei Forenbeiträgen meist um subjektive Eindrücke. Gewiefte Unternehmer nutzen Foren mitunter sogar, um für sich zu werben.
  • 3.) Ob es sinnvoll ist, im Streitfall einen Anwalt zu beauftragen, hängt von der Höhe des Schadens ab. Schließlich muss auch der Jurist bezahlt werden. Besitzen Geprellte eine Rechtsschutzversicherung, stellt der Weg über den Anwalt finanziell kein Problem dar.
  • 4.) Verbraucher aus NRW, die Probleme mit einem ausländischen Online-Händler haben, können sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) wenden. Beschwerdeformulare im Internet unter www.eu-verbraucher.de.