“Glückwunsch, Ihnen werden 500 Euro gut geschrieben“ – diese E-Mail verschickte der Online-Bezahldienst PayPal am Freitag an zahlreiche Kunden. Die Nachricht war zwar echt, wurde aber wegen eines technischen Fehlers falsch verschickt. Dem Dienst drohen jetzt teure Konsequenzen, Kunden sollten die Mail aufbewahren.

"Wir gratulieren, 500 Euro Einkaufsguthaben sind jetzt auf Ihrem PayPal-Konto." Zahlreiche Kunden fanden diese Nachricht des Online-Bezahldienstes PayPal Deutschland am Freitag in ihrem Mail-Eingang. Kurz darauf folgte dann die Enttäuschung: "Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen", schrieb PayPal am Nachmittag auf seiner Facebook-Seite.

Das Gewinnspiel läuft tatsächlich unter dem Namen "Wilste? Kriegste!" auf der deutschen PayPal-Website. Die Sieger habe man aber noch gar nicht ermittelt, so das Unternehmen. Die Entschuldigung hielt viele betroffene Paypal-Kunden aber nicht davon ab, online gegen den Dienst Sturm zu laufen. Innerhalb einer Stunde hinterließen bereits Hunderte Nutzer wütende Kommentare auf der Facebook-Seite von PayPal Deutschland.

Stiftung Warentest: "Gewinnmitteilung gut aufbewahren"

Mancher Facebook-Nutzer droht dem Unternehmen gar mit rechtlichen Schritten. Auch Stiftung Warentest schließt teure Konsequenzen für den Bezahldienst nicht aus. Empfänger der Nach­richt sollten die E-Mail gut aufbewahren. Der Gesetz­geber habe im Bürgerlichen Gesetz­buch klare Regeln zu Gewinn­mitteilungen aufgestellt, schreibt die Stiftung auf ihrer Internetseite. Gemeint ist der Paragraf 661a BGB. Dort heißt es: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Diese Regel ist auch dem Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke zufolge sehr ernst zu nehmen. Die versprochenen 500 Euro seien zunächst einmal auszuzahlen, konstatiert der Anwalt auf der Internetpräsenz seiner Kanzlei. Eine Anfechtung wegen Irrtums sei die einzige Möglichkeit für PayPal, wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen.

Die Stellungnahme auf Facebook ist keine Anfechtung im juristischen Sinne

Die allgemeine Stellungnahme auf Facebook gelte nicht als Anfechtung im Rechtssinne. Der Einwand müsse allerdings unverzüglich erfolgen. "Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende keine Anfechtungs-E-Mail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden", sagt der Anwalt. Auch AGB-Sätze wie "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" hätten in diesem Fall keine Wirkung. "Dieser Haftungsausschluss bezieht sich gerade nicht auf die Gewinnbenachrichtigung", erklärt Solmecke. Falls PayPal am Wochenende nicht reagiere, müsse dass Unternehmen mit zahlreichen Nutzern rechnen, die sich ihr Geld erstreiten.