Berlin. In der Fußgängerzone oder am Telefon – Kriminelle haben es mit ihren Methoden besonders auf ältere Menschen abgesehen. Vor allem Gewinnspiele und unerlaubte Telefonwerbung gehören zu den populären Maschen der Gauner. Mit diesen Tipps können Sie sich gegen Betrüger schützen.

„Sie Glückspilz! Sie haben gewonnen!“, trällert die freundliche Stimme am anderen Ende der Telefonleitung. Wer jetzt in freudiger Erwartung am Apparat bleibt, gewinnt nicht etwa. Ganz im Gegenteil: Er verliert.

Nach wie vor haben es Trickbetrüger mit ganz bestimmten Maschen vor allem auf Senioren abgesehen. Sie schwatzen ihnen Kontodaten ab oder ungewollte Verträge auf. Zum Unmut von Polizei und Verbraucherschützern funktionieren selbst altbekannte Tricks immer wieder.

Erst kürzlich ergaunerten Betrüger in der Schweiz von einem älteren Ehepaar mit dem so genannten Enkeltrick 410.000 Franken – 335.000 Euro. Eine junge Frau rief die Pensionäre aus Zürich an, behauptete, deren Enkelin zu sein, in Schwierigkeiten zu stecken und Geld zu benötigen. Einer „Bekannten“ der vermeintlichen Enkelin übergab das Paar daraufhin die hohe Summe.

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Warum Kriminelle mit dem Enkeltrick immer wieder Erfolg haben, weiß Michaela Heyer, Kriminalhauptkommissarin beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: „Zwar hat sich die bösartige Masche bei Senioren inzwischen herumgesprochen“, sagt sie. Doch gerade bei älteren Menschen, die nicht mehr so viel Kontakt zur Familie hätten, funktioniere der Betrug immer mal wieder – unter anderem, weil die Täter mit der vorgetäuschten Hilfsbedürftigkeit die emotionale Seite ihrer Opfer ansprächen.

Eigentlich sind ungewollte Telefonanrufe verboten

Vor allem Gewinnspiele und unerlaubte Telefonwerbung gehören zu den populären Maschen der Gauner. „Wollen Sie sich künftig vor Telefonwerbung schützen?“: Wer diesen Satz am Telefon hört, sollte hellhörig werden. Häufig verbirgt sich hinter einem solchen Anruf eine perfide Masche. „Wer hier ,ja’ sagt, läuft Gefahr, im weiteren Verlauf des Gesprächs einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen“, erläutert Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Anrufer bieten an, die persönlichen Daten der Verbraucher gegen ein monatliches Entgelt in Listen einzutragen. Künftig sei man so angeblich vor lästigen Anrufen gefeit. In der Regel ist jedoch der Anruf selbst bereits ein unzulässiger Werbeanruf.

Ungewollten Telefonanrufen hat der Gesetzgeber eigentlich einen Riegel vorgeschoben. „Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Verbraucher sich vorher ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, von dem Unternehmen zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert zu werden“, sagt Semmler. Doch unseriösen Firmen sei das egal, auch dass sie damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Gerade ältere Menschen laufen Gefahr, in die Falle zu tappen. Tagsüber sind sie häufig zu Hause. Zudem ist es ein Leichtes für die Täter, im Telefonbuch nach alt klingenden Namen zu suchen. Nach dem Motto: Wilfried ist sicher alt, schwerhörig und höflich, Marc jung, forsch und nicht so leicht übers Ohr zu hauen.

Jedes "Ja" am Telefon könnte ein Vertragsabschluss sein 

„Keine falsche Höflichkeit“ sollte daher die Devise am Telefon lauten. „Auf keinen Fall mit ,Ja-ja-ja’ versuchen, den Anrufer abzuwimmeln“, warnt Juristin Semmler. Denn auch telefonisch abgeschlossene Verträge sind wirksam. Ein mündliches „Ja“ genügt ebenso für einen Vertragsabschluss. „Am besten ist es, entweder sofort aufzulegen, deutlich ,nein’ zu sagen und den unerlaubten Anruf der Verbraucherzentrale zu melden“, so Semmler. Dies gehe entweder in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW oder online über das Beschwerdeformular auf der Seite www.vz-nrw.de.

Wer am Telefon überrumpelt worden ist und seine Bankdaten herausgerückt hat, muss damit rechnen, dass die „Datendiebe“ auf sein Konto zugreifen. Gerade in solchen Situationen sollten Betroffene ihr Konto akribisch im Blick halten. „Unberechtigte Abbuchungen können zurückgebucht werden“, erläutert Juristin Semmler. Für versehentlich am Telefon abgeschlossene Verträge gilt ein Widerrufsrecht. Und bei Problemen hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Vorsicht in der Fußgängerzone

Vor allem in Fußgängerzonen sollten Senioren in NRW derzeit die Augen offen halten. Hier lauern Täter ihren Opfern getarnt als Spendensammler auf. „Aktuell beobachten wir verstärkt derartige Fälle“, meint Kriminalhauptkommissarin Heyer. „Die Diebe wollen, dass man unbedingt auf einem Klemmbrett unterschreibt“, so die Polizeibeamtin. Das Brett diene aber lediglich zur Ablenkung oder als Abdeckung für anvisiertes Diebesgut. Schon in der Vergangenheit warnten die Behörden vor dieser Art des Trickbetruges.

Zum Schluss sei noch gesagt: Ältere Menschen geraten – entgegen landläufiger Meinung – nicht häufiger ins Visier von Dieben und Trickbetrügern. Ganz im Gegenteil. In der polizeilichen Kriminalstatistik stellen sie keineswegs eine überrepräsentierte Opfergruppe dar. „Es gibt keinen Grund, warum ein 60- oder 70-Jähriger mit einem unsichereren Gefühl als ein 20- oder 30-Jähriger vor die Haustür gehen sollte“, sagt Kriminalhauptkommissarin Heyer. „Jeder Mensch sollte allerdings ein gesundes Maß an Misstrauen an den Tag legen.