Berlin. . Ein neues Gesetz soll die Bürger besser vor dubiosen Gewinnspielen am Telefon schützen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit vorbereitet. Verbraucherschützer fordern schon länger, dass die bestehenden Regelungen verschärft werden.

Die Bundesregierung will der zunehmenden Abzocker mit Gewinnspielverträgen per Telefon ei­nen Riegel vorschieben. Solche Verträge sollen zum Schutz der Verbraucher künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Justizministeriums wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und soll danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das der WAZ vorliegt.

Die Telefonwerbung für Gewinnspiele bereitet laut Regierung weiter Probleme, hier gibt es die meisten Beschwerden: „Verbraucher sind sich bei Vertragsabschluss oft gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie damit eingehen“.

Es geht um Angebote am Telefon, sich in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen – während des Telefonats wird die Kontoverbindung abgefragt, oft unter Hinweis auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen. Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig um die 50 Euro und mehr betragen.

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Abmahnungen: Anwaltskosten sollen gedeckelt werden

Die geplanten Gesetzesregelungen haben nun das Ziel, „belästigenden Anrufen in diesem Bereich den Boden zu entziehen“, wie es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion heißt. Verbraucherschützer klagen immer wieder über aggressives Vorgehen der Anbieter. Sie raten deshalb, am Telefon keinesfalls Kontodaten preiszugeben und im Zweifelsfall Abbuchungen rückgängig zu machen.

Das schon länger geplante „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ soll Abzockerei nicht nur am Telefon, sondern auch im Internet oder beim Inkasso eingrenzen. So sollen die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzt werden.

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Im Kampf gegen unerlaubte Werbeanrufe ist auch geplant, die Bußgeldobergrenze für solche Anrufe von 50.000 auf 300.000 Euro zu erhöhen; dabei soll künftig auch der Einsatz von automatischen Anrufmaschinen geahndet werden können, was bisher nicht möglich war.

Nachdem das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft getreten ist, wurden 2011 Bußgelder über 8,4 Millionen Euro verhängt, 2009 waren es erst 93.000 Euro. Verbraucherschützer drängen die Regierung seit längerem zu strengeren Regeln.