Düsseldorf. Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubter Telefonwerbung 2011 eine Rekordstrafe von 8,4 Millionen Euro verhängt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor. Ein Sechstel der Summe, rund 1,4 Millionen Euro, muss ein einzelner Anbieter zahlen.
Seit 2009 brauchen Firmen, die Waren, Abonnements oder Versicherungen per Telefon verkaufen, eine Einwilligung des Angerufenen. Doch viele Unternehmen scheren sich um diese Regelung nicht. Die sogenannte Kaltakquise am Telefon ist beliebt, weil sich viele spontan angerufene Verbraucher überrumpeln lassen.
Immerhin geht die für unerlaubte Telefonwerbung zuständige Bundesnetzagentur hart gegen Sünder vor. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervorgeht, verhängte die Behörde 2011 eine Rekordstrafe von 8,4 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor wurden die schwarzen Schafe der Direktwerbebranche lediglich mit etwas mehr als einer halben Millionen Euro zur Kasse gebeten.
Strafe für unerlaubte Telefonwerbung soll auf 300.000 Euro erhöht werden
Doch mittlerweile greift die Bundesnetzagentur durch, die Zahl der Bußgeldverfahren ist von drei Fällen in 2009 auf 64 Verfahren im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Allein die Strafzahlungen gegen einen einzigen Anbieter summierten sich 2011 auf 1,4 Millionen Euro. Die Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur nehmen ab.
Allerdings will sich der Gesetzgeber mit diesem ersten Erfolg nicht zufrieden geben. Im Bundesjustizministerium wird an einer Verschärfung der Strafen gearbeitet. So soll die bisherige Höchststrafe bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 Euro auf 300.000 Euro heraufgesetzt werden. Außerdem will das Ministerium künftig auch dann unerlaubte Werbeanrufe unter Strafe stellen, wenn der Anruf automatisiert von Computern und nicht von Menschen durchgeführt wird. In der ersten Fassung hat der Gesetzgeber dies nicht berücksichtigt. Zudem sollen Verbraucher vor Gewinnspiel-Diensten besser geschützt werden. Solche am Telefon geschlossenen Verträge sollen künftig erst dann gültig sein, wenn sie der Angerufene schriftlich bestätigt. (sid)