Berlin. . Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im Internet besser vor Abzocke geschützt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will laut einem Medienbericht Anfang 2012 ein Gesetzespaket vorlegen, das die Rechte der Kunden bei solchen Geschäften stärkt.
Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im Internet besser vor Abzockereien geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang des kommenden Jahres ein Gesetzespaket vorlegen, das die Rechte der Kunden bei solchen Geschäften stärkt, wie sie der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag sagte. Verbraucher seien hier nach wie vor "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will". Erschweren will die Ministerin mit dem Gesetzespaket den Missbrauch bei Abmahnungen, unberechtigte Inkasso-Forderungen sowie ungebetene Telefonwerbung.
Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher künftig "sofort erkennen können, welche Inkassokosten sie zu erstatten haben", sagte die Ministerin der Zeitung. Sie plant demnach zudem eine strengere Aufsicht und "empfindliche" Bußgelder. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte vor kurzem erklärt, unseriöse Inkassofirmen würden zunehmend zur Plage. Um Einschüchterung und das Abzocken von Verbrauchern einzudämmen, seien Regeln und eine konsequente Aufsicht für das Inkasso-Gewerbe erforderlich.
Geringere Gebühren bei Abmahnungen
Für Abmahnungen will die Justizministerin künftig niedrigere Gebühren vorschreiben, weil Anwälte oft horrende Summen verlangten. Vor allem kleine Unternehmen könnten von solchen Abmahnungen "existenziell bedroht werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Blatt. Anwälte sollen sich das Gericht, vor dem sie klagen, nicht mehr so leicht selbst aussuchen können. Missbräuchlich Abgemahnte sollen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Unerbetene Telefonwerbung ist zwar bereits verboten, doch gibt es immer noch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern. Hier will Leutheusser-Schnarrenberger das Bußgeld von derzeit maximal 50.000 Euro auf 300.000 Euro versechsfachen. Verträge über Gewinnspieldienste, die etwa 70 bis 80 Prozent der Beschwerden ausmachen, sollen nur noch dann wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder E-Mail geschlossen werden, wie sie sagte. (afp)