Berlin. . Ab dem 1. September gilt in der Europäischen Union ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für alle Standard-Glühlampen mit mehr als zehn Watt. Das aber bedeutet nicht, dass die Leuchtmittel dann sofort vom Markt verschwinden.

Am 1. September 2012 tritt die vierte Stufe des so genannten Glühlampenverbots in Kraft. Dann dürfen Hersteller wie Osram oder Phillips Glühbirnen mit mehr als zehn Watt nicht mehr an den Handel ausliefern. Welche Konsequenzen bringt die Regelung für Verbraucher mit sich? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Leuchten sind betroffen?

Ab September sollen nur noch Glüh- und Halogenglühlampen mit einem Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen erhältlich sein. Das entspricht etwa zehn Watt Leistungsaufnahme. Die allseits bekannten 25- und 40-Watt-Leuchten verschwinden dann aus den Geschäften. In den Jahren zuvor hatte es schon die 60-, 70- und 100-Watt-Glühlampen erwischt.

Müssen Händler die betroffenen Glühbirnen dann aus den Regalen nehmen?

Um einen Verkaufsstopp handelt es sich nicht. Die EU-Verordnung untersagt es den Herstellern, die Lampentypen in den Verkehr zu bringen, nicht aber deren Verkauf und Gebrauch. Das bedeutet, dass die Leuchtmittel erst dann endgültig vom Markt verschwinden, wenn die Bestände in den Geschäften abverkauft sind.

Wird das Verbot kontrolliert?

Ja, die Deutsche Umwelthilfe will den Glühbirnenausstieg im Handel ab dem 1. September überwachen. „Nach dem Stichtag wird es Kontrollbesuche geben“, so Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Sollte ich mich schnell noch mit Glühbirnen eindecken?

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Die Umsetzung der „EU-Effizienzrichtlinie für Licht“ – so nennt sich die Anordnung, die das Inverkehrbringen von Glühlampen regelt – soll bewirken, dass ineffiziente Leuchtmittel vom Markt verschwinden. Glühbirnen geben mehr als 90 Prozent ihrer Energie in Form von Wärme ab und sind keineswegs effizient. Auf 150 Euro beziffert die Stiftung Warentest den Betrag, den eine dreiköpfige Familie im Jahr sparen kann, wenn sie Glühlampen durch moderne Energiesparlampen ersetzt. Glühbirnen zu horten, wäre demnach keine gute Idee.

Gibt es Ausnahmen vom Verbot?

Lampen für Spezialanwendungen, die nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, dürfen im Handel weiterhin verkauft werden. Sie müssen aber auf der Verpackung mit einem Hinweis versehen sein, dass sie nicht für den Einsatz im Haushalt gedacht sind. Zu dieser Gattung gehören zum Beispiel Pflanzenlampen mit bestimmten Lichteigenschaften. Auch stoßfeste Leuchten mit speziell verstärktem Sockel sind von der Regelung ausgenommen. Solche Spezialbirnen kommen etwa in der Schifffahrt oder im Bergbau zum Einsatz.

Soll ich Speziallampen verwenden?

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Von Katharina Müller

Auch das wäre keine gute Idee. „Es ist relativ neu, dass Spezialleuchten, zum Beispiel mit verstärktem Sockel, im Handel für den Haushaltsgebrauch angeboten werden“, beobachtet Frauke Rogalla, Energieexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Für den Hausgebrauch seien diese eigentlich nicht gedacht und dürften auch nicht dafür verkauft werden. Die Lampen haben zudem einen wesentlich schlechteren Wirkungsgrad als herkömmliche Glühlampen, sind teurer und besitzen eine geringe Lebensdauer. Auch der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) hält den Ersatz durch Speziallampen für unsinnig.

Sind farbige Lampen weiterhin erhältlich?

Ja. Lampen mit farbigem Licht sind von der Regelung ausgeschlossen. Ebenso sind Reflektorlampen, die das Licht bündeln nicht betroffen. Leuchten mit leicht farbigem Licht, so genannte „Soft Tone“- oder „Soft White“-Lampen dürfen Hersteller nicht mehr an die Geschäfte liefern.

Welche Alternativen zur Glühbirne eignen sich?

Energiesparleuchten reichen inzwischen qualitativ längst an Glühlampen heran. Besser noch als Energiesparlampen sind LED-Leuchten. Sie gehen als Spitzenreiter aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest (Heft 9/2011) hervor. Wegen der hohen Preise lohnt sich ihr Einsatz allerdings nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind. Testsieger mit der Note „Sehr gut“ wurden die beiden teuersten LED-Lampen im Test: die Osram Parathom Pro für 45 Euro und die Philips MyAmbiance für 40 Euro. Preisgünstige Alternativen sind fünf „gute“ Energiesparlampen – auch Kompaktleuchtstofflampen genannt – zu Preisen zwischen 2,29 Euro und sieben Euro.