Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren auch in Zivilprozessen gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Frau statt, die seit 22 Jahren einen Schadenersatzprozess führt.

22 Jahre lang darf ein Gerichtsverfahren nicht dauern. Ein derart langes Verfahren sei mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Persönlichkeitsrechten des Klägers nicht vereinbar, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Wenn ein Verfahren schon derart lange dauere, müsse das Gericht alles daran setzen, es zu beschleunigen, forderten die Karlsruher Richter.

Frau habe das Verfahren aber selbst mit verzögert

1987 reichte sie Klage beim Landgericht Hamburg ein. 1990 sprach ihr das Oberlandesgericht auch Schadenersatz «dem Grunde nach» zu, doch Geld hat die Frau bis heute nicht gesehen. Erst 1996 gab das Landgericht ein Gutachten zum Wert der Grundstücke in Auftrag, freilich ohne Berücksichtigung der Kiesvorkommen. Dass das nicht reichen würde, fiel weitere elf Jahre später auf; der daraufhin im Jahr 2007 beauftragte zweite Gutachter war aber befangen. So wartet die Hamburgerin nun auf ein drittes Gutachten.

Auch wenn die Frau durch ihr eigenes Verhalten das Verfahren selbst mit verzögert habe - ein Prozess, dessen Ende selbst in erster Instanz nach 22 Jahren noch nicht einmal absehbar sei, dauere zu lang, befand das Bundesverfassungsgericht. Dabei seien mehrere Verzögerungen dem Staat zuzurechnen. So sei das Landgericht nach einem Richterwechsel ein Jahr lang komplett untätig geblieben. Und das Gutachten zur Bewertung der Kiesvorkommen hätte das Landgericht auch schon zehn Jahre früher in Auftrag geben können, befanden die Karlsruher Richter. Ob sich aus diesen Fehlern ein Schadenersatzanspruch gegen das Land Hamburg ergibt, hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden. (afp)