Karlsruhe/Köln. Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Internetportal www.spickmich.de befassen. Dort können Schüler ihren Pädagogen Noten geben. Eine Lehrerin hatte gegen das Angebot geklagt. Verhandelt wird am 23. Juni.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am 23. Juni, ob Schüler ihre Lehrer im Internet namentlich bewerten dürfen. Das kündigte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe an. Der 6. Zivilsenat verhandelt über die Revision einer Lehrerin, deren Unterlassungsklage gegen das Internetportal www.spickmich.de vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln gescheitert war.

Noten von 1 bis 6

Die Bewertungen der namentlich genannten Lehrer auf «spickmich» entsprechen den Schulnoten 1 bis 6 und orientieren sich an Kriterien wie «cool und witzig», «beliebt», «motiviert», «menschlich», «gelassen» und «guter Unterricht». Aus dem Durchschnitt der von registrierten Schülern der entsprechenden Schule anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtbewertung errechnet. Außerdem können die Schüler angebliche Zitate der Lehrer einstellen.

Die klagende Lehrerin, deren Name und Funktion auch der Homepage ihrer Schule entnommen werden kann, erhielt für das Fach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Zitate von ihr wurden bisher nicht eingestellt.

Vorinstanzen hatte Klage abgewiesen

Die Pädagogin hatte zunächst eine Unterlassungsverfügung gegen die Gestalter der Seite erwirkt, die dann aber auf deren Widerspruch aufgehoben wurde. Mit ihrer Klage will sie erreichen, dass ihr Name, der Schulname und die unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung auf der Homepage www.spickmich.de gelöscht werden. Das Gleiche gelte für die Zitat- und Zeugnisseite.

Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, weil die Bewertung bei «spickmich» keine Schmähkritik darstelle. In der Revisionsverhandlung will sich der BGH nach eigenen Angaben grundsätzlich «mit der Frage des Persönlichkeitsschutzes bei Veröffentlichungen im Internet» befassen.

Aktenzeichen: VI ZR 196/08

(ddp)

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