Karlsruhe. Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mörder des zehnjährigen Mirco ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit weitgehend ausgeschlossen. Olaf H. hatte Mirco entführt, ihn missbraucht und erdrosselt. Seine Taten hatte er vor Gericht gestanden.

Die lebenslange Haftstrafe für den Mörder des zehnjährigen Mirco aus dem niederrheinischen Grefrath ist rechtskräftig. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auch die besondere Schwere der Schuld, weshalb eine Haftentlassung bereits nach 15 Jahren weitgehend ausscheidet. (Az: 3 StR 38/12)

Der zur Tatzeit 46-jährige Olaf H. aus Schwalmtal hatte Mirco am Abend des 3. September 2010 auf offener Straße entführt, ihn in einem Waldstück auf der Ladefläche seines Kombis missbraucht und danach mit einer Schnur erdrosselt, um so die Aufdeckung seiner Tat zu verhindern.

Besondere Schwere der Schuld

Vor dem Landgericht Krefeld zeigte sich der Familienvater geständig. Das Gericht verurteilte ihn am 29. September 2011 zu lebenslanger Haft und stellte gleichzeitig die besondere Schwere der Schuld fest. Mit seiner Revision wollte der Täter insbesondere die Schwere der Schuld gestrichen wissen und so die Möglichkeit einer Haftentlassung nach 15 Jahren erreichen. Der BGH bestätigte das Krefelder Urteil jedoch auch in diesem Punkt. (afp)