Neuwied. Weil er mehrfach Sex mit einer Schülerin hatte muss sich ein Lehrer erneut vor Gericht verantworten. Die Schulaufsichtsbehörde klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier, nachdem der Lehrer von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen wurde. Ziel sei die Entlassung aus dem Schuldienst.

Der Rechtsstreit um die Sexaffäre eines Lehrers aus dem Kreis Neuwied mit einer minderjährigen Schülerin geht in die nächste Runde. Nachdem der 37-Jährige vor dem Oberlandesgericht Koblenz vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen wurde, hat die Schulaufsicht ADD nun Klage gegen ihn vor dem Verwaltungsgericht in Trier eingereicht, wie diese am Donnerstag mitteilte. Ziel des Verfahrens soll die Entlassung aus dem Schuldienst sein. Diese ist nur schwer zu erwirken, da der Lehrer verbeamtet ist.

"Wir halten den Mann für nicht geeignet, weiterhin als Lehrer zu arbeiten", sagte eine Sprecherin der Behörde. Bisher ist der Pädagoge lediglich vom Dienst suspendiert. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht soll nun das Disziplinarverfahren gegen den Mann zu Ende geführt werden, nachdem das Strafverfahrens gegen ihn beendet wurde. "Das ist in solchen Fällen der gängige Weg", sagte die Sprecherin.

Der Lehrer soll 22 Mal Sex mit der damals 14-Jährigen gehabt haben, was der Beschuldigte vor Gericht auch einräumte. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Stern" erzählte die Jugendliche, dass sie sich auf einem Schulausflug im Jahr 2007 auf die Beziehung eingelassen habe, die fünf Monate dauerte. Es sei "letztlich immer um Sex" gegangen, wird die junge Frau zitiert. "Es lief immer auf dasselbe hinaus." Nach dem Ende der Beziehung habe sie eine Therapie gebraucht.

Vater der Schülerin klagt auf Schadenersatz

Die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz hatten den Lehrer im Januar vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, da er nicht der Klassen-, sondern der Vertretungslehrer der 14-Jährigen gewesen sei. So habe kein Obhutsverhältnis und damit keine Straftat bestanden.

Das Urteil löste bundesweit heftige Kritik aus. Die Staatsanwaltschaft gab sich mit der Entscheidung nicht zufrieden und ermittelte weiter. Diesmal, weil der Mann sich auch der älteren Schwester der 14-Jährigen genähert haben soll. Dieses Verfahren war den Angaben zufolge zunächst eingestellt worden, weil mit einer Verurteilung im Falle der 14-Jährigen gerechnet wurde. Nach dem Freispruch kündigte der Vater der Schülerin an, den Lehrer in einem Zivilprozess auf Schadenersatz zu verklagen.

Auch das Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) schaltete sich ein und kündigte eine Überprüfung der Schulgesetze an. Dabei ginge es nicht ausschließlich um eine Verschärfung, sondern um "regelmäßige Klarstellungen und Anpassungen im Lichte neuer Entwicklungen", heißt es in einem Schreiben der Ministerin aus dem Februar. Sie habe das Bundesjustizministerium entsprechend informiert. Die Sicherheit Schutzbefohlener habe "oberste Priorität". (dapd)