Altena/Hagen. . Auf seinem Computer hatte ein 48-jähriger Altenaer kinderpornografische Bilder gehortet und Gleichgesinnten zugänglich gemacht. Jetzt stand der umfangreich und einschlägig Vorbestrafte vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts. Offenbar spekulierte er auf eine mildere Strafe. Vergeblich: Er muss zwei weitere Jahre in Haft.
Auf seinem Computer hatte ein 48-jähriger Altenaer kinderpornografische Bilder gehortet und Gleichgesinnten zugänglich gemacht. Jetzt stand der umfangreich und einschlägig Vorbestrafte vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts. Offenbar spekulierte er auf eine mildere Strafe. Vergeblich: Er muss zwei Jahre in Haft.
Bereits 2007 hatte das Arnsberger Amtsgericht den dreifachen Vater wegen vergleichbarer Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Unter laufender Bewährung hatte er im Februar über 100 einschlägige Bilder in sein Internetportal gestellt – frei zugänglich für andere.
Auch hatten Ermittler bei einer Durchsuchung seiner Wohnung weitere 70 Fotos sowie rund 200 Bilder- und Videodateien auf der Festplatte seines PC entdeckt. Das Material dokumentiert massivste sexuelle Übergriffe bis hin zur Folter. Die Opfer sind kleine Kinder. Die Täter schrecken noch nicht einmal vor dem Missbrauch von Säuglingen zurück.
Hoffnung auf milderes Urteil nicht erfüllt
Ende Juni stand der 48-Jährige vor dem Amtsgericht in Altena. Er räumte die Vorwürfe ein und beteuerte: „Es tut mir leid, dass ich das noch mal gemacht habe. Ich bin da in einem Sumpf gelandet.“ Er wurde zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Damit stand auch der Widerruf der früheren Bewährungsstrafe an. Dennoch von der Hoffnung erfüllt, ein anderes Gericht könne seine Taten in einem milderen Licht sehen, legte er Berufung ein.
Nun rollte die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts in Hagen seinen Fall neu auf. Wachtmeister führten ihn in den Gerichtssaal. Denn, zwischenzeitlich wurde die frühere Bewährung tatsächlich widerrufen. Derzeit sitzt der Beschuldigte die zwei Jahre ab, die er 2007 bekommen hatte.
Sinnlosigkeit der Berufung erkannt
Obgleich sich der 48-Jährige in einer schlechten Position befand, wollte er das Gericht überzeugen. Eifrig kündigte er einen 15minütigen Monolog an. Erst in der Therapie habe er begriffen, warum er das alles getan habe. Staatsanwaltschaft und Gericht insistierten: Das Altenaer Urteil sei relativ milde gewesen. Der Angeklagte erkannte die Sinnlosigkeit der Berufung, nahm sie zurück. Damit erwarten ihn zwei weitere Jahre hinter Gittern.