Bochum. . Der Realschullehrer aus Bochum, der eine Schülerin über vier Monate sexuell missbraucht haben soll, wurde vor dem Landgericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 42-Jährige darf weiter unterrichten.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Missbrauchsprozess gegen einen Lehrer aus Bochum drei Jahre und drei Monate Haft sowie ein Berufsverbot gefordert. Der 42-Jährige soll über vier Monate eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin geführt haben. Er habe seine „Vertrauensstellung als Respektperson ausgenutzt“, sagte die Staatsanwältin.

Das Bochumer Landgericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Weil er zugesagt hatte, dem Opfer 5000 Euro Entschädigung zahlen zu wollen, sei es bei der Bewährungsstrafe geblieben. Nennenswerte Auflagen verhängten die Richter nicht. Sie sprachen auch kein Berufsverbot aus. Prozesszuschauer verließen wütend den Saal.

Private Probleme offenbart

Die heute 15-Jährige ist Schülerin auf der Herner Realschule, bei der er seit vielen Jahre beschäftigt war. In ihrer Klasse lehrte der verheiratete Familienvater zwar nicht, wohl aber unterrichtete er sie als Schulsanitäter. Als sie ihm im Oktober 2010 in einem Wanne-Eickeler Vereinsheim private Probleme offenbarte, gewann er ihr Vertrauen.

Er tröstete sie und küsste sie. „Sie hat sich dann auf Zärtlichkeiten eingelassen“, sagte die Anklägerin, „und es kam zum einvernehmlichen Austausch von Zungenküssen.“ Bald darauf folgten elf ganz massive sexuelle Handlungen in seiner Bochumer Wohnung, auf einem Parkplatz am Rhein-Herne-Kanal und in dem Vereinsheim. Teilweise ungeschützt.

Der Lehrer setze die Schülerin unter Druck

Äußerliche Gewalt fand dabei nicht statt. Allerdings soll der Lehrer das Mädchen sexuell unter Druck gesetzt haben. Sie sei „feige“, wenn sie gewisse Praktiken nicht mitmachen wolle, soll er ihr gesagt haben. Der Staatsanwältin zufolge habe sie es dann doch getan, „weil sie Angst hatte, ihn zu verlieren“. Denn sie sei „ernsthaft verliebt“ in ihn gewesen.

Marion Meichsner, Anwältin des Opfers, warf dem Lehrer vor, dass er der 15-Jährigen „ein Stück Leben genommen“ habe. Eine konkrete Strafe forderte sie nicht. Sie sagte aber, dass sie sich gegen eine mögliche Bewährungsstrafe nicht sperren werde. Damit wollte sie wohl die Schülerin schützen, damit das ganze belastende Strafverfahren endlich erledigt ist.

Der Lehrer hatte die Übergriffe zugegeben. Teilweise aber habe er nur die „Neugier“ des Mädchens gestillt. Das glaubte die Staatsanwältin jedoch nicht. Sie forderte eine Bestrafung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus hatte zuvor gefordert es bei einer Haftstrafe von elf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung belassen. „Wäre er nicht ihr Lehrer gewesen, wäre das, was zwischen diesen beiden Menschen gewesen ist, straflos.“ Nur wegen des Schulverhältnisses sei das strafbar gewesen.

Wie es im Prozess hieß, hatte der Lehrer auch Intimitäten mit zwei ehemaligen Schülerinnen seiner Schule ausgetaucht. Sie waren da bereits 18 Jahre alt. Ein Verhältnis sei über anderthalb Jahre gelaufen. Die Ehefrau des Lehrers hält aber weiter zu ihm.

Nach einer Suspendierung hat der Beamte den Dienst quittiert.