Mainz/Koblenz. . Das OLG Koblenz sprach einen Hauptschullehrer frei, der mehrfach Sex mit einer 14-Jährigen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der Freispruch eines Hauptschullehrers aus dem Kreis Neuwied, der mehrfach Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, stößt in Rheinland-Pfalz auf Unverständnis. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den 32-Jährigen in der Revision vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen frei. Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, das Landgericht den Spruch bestätigt.
Verhältnis nicht strafbar
Begründung für die Aufhebung der Urteile: Grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar. Gesetzliche Ausnahmen sind dann vorgesehen, wenn bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse zwischen beiden bestehen. Laut Strafgesetzbuch liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen erst vor, wenn eine Minderjährige dem Täter „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“. Das OLG argumentiert, die Schülerin sei dem Lehrer nicht „anvertraut“ im Sinne des Gesetzes. Er habe sie nur vertretungsweise unterrichtet. Zum Begriff „Obhutsverhältnis“ verwies der Sprecher des OLG Koblenz laut „Spiegel online“ auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.
Yvonne Globert, Sprecherin des Mainzer Bildungsministeriums, zeigte sich überrascht vom Urteil und kritisierte es im Gespräch mit der „Rhein Zeitung“: „Die OLG-Entscheidung wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht.“ Das Ministerium will sich jetzt mit den Vertretern anderer Bundesländern beraten, um das Schulrecht möglicherweise zu ändern. Dadurch soll der Schutz von Schülern verbessert werden.
Als „eine Katastrophe“ bezeichnete der Leiter der betroffenen Schule den Beschluss im Blatt: „So kann Schule nicht funktionieren.“ An einer vergleichsweise kleinen Schule mit rund 500 Mädchen und Jungen sei es unerlässlich, dass sich das gesamte Kollegium für die Obhut eines jeden einzelnen Kindes verantwortlich fühle – nicht nur die Klassen- und Fachlehrer.
„Total niedergeschlagen“ nahmen die Eltern des Mädchens den Richterspruch auf. Betroffen macht sie, dass gegen die Entscheidung des OLG nun keine Rechtsmittel mehr möglich sind. „Es ist doch ein Offenbarungseid, wenn zu einem Vertretungslehrer kein Obhutsverhältnis besteht“, meinte der Vater.
22-mal war es zu sexuellen Handlungen zwischen der 14-Jährigen und dem Klassenlehrer ihrer Parallelklasse gekommen. Erst nach langem Leugnen hatte der Lehrer für katholische Religion, Mathematik und Englisch die Taten eingeräumt.
Ratschläge erteilt
Während einer von der Schule organisierten Bustour nach Hamburg war er mit der Schülerin erstmals ins Gespräch gekommen. „Wir haben uns belanglos unterhalten, er hat Witze gemacht“, berichtete die Jugendliche beim ersten Prozess im Zeugenstand. Ein „cooler“ Lehrer sei er gewesen. Die normalen Probleme des Erwachsenwerdens plagten den Teenager zu dieser Zeit – der Mann hörte zu und erteilte dem Mädchen Ratschläge. In den Weihnachtsferien 2006/ 2007 nahmen beide in einem Online-Chat näheren Kontakt auf. Und gestanden sich ihre Zuneigung.