Bochum. .

Im Missbrauchsprozess gegen einen 42-jährigen Lehrer hat die Staatsanwaltschaft Bochum Revision eingelegt. Der Mann, der über Monate eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe und ein Berufsverbot gefordert.

Gegen das Urteil des Bochumer Landgerichts im Missbrauchsprozess gegen einen Realschullehrer aus Herne hat die Staatsanwaltschaft Bochum nun Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Obwohl der 42-Jährige aus Bochum eine 14-jährige Schülerin monatelang sexuell missbraucht hatte, muss er laut dem Urteil nicht hinter Gitter. Die Richter verurteilten ihn am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Auch vom Berufsverbot sah die 5. Strafkammer ab. Dass der Mann lediglich eine Bewährungsstrafe erhielt, hatten die Richter damit begründet, dass er sich entschuldigt hatte und der Schülerin 5000 Euro Schmerzensgeld zahlte. Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage aber eine Therapie machen.

Der Angeklagte, ein verheirateter Familienvater, war Lehrer an einer Herner Realschule. Dort bildete er die 14-Jährige, strafjuristisch eine „Schutzbefohlene“, als Schulsanitäter aus. Als sie ihm von privaten Problemen erzählte, erschlich er sich ihr Vertrauen und nutzte dies für sexuellen Interessen aus. Erst küsste er sie, dann kam es - wenn auch ohne äußerliche Gewalt - zu ganz massiven sexuellen Handlungen. Insgesamt gab es zwölf Fälle.

Lehrer hatte Schülerin entjungfert

„Er sei ihr Lehrer, er werde ihr schon beibringen, wie man das macht“, hatte er laut Urteil gesagt. Der Lehrer hatte die Schülerin auch entjungfert und gemeint, dass dies für ihn „eine Ehre“ sei. Als der Lehrer nach dem Urteil neben seinem Anwalt aus dem Saal kam, riefen ihm einige Zuschauer auf dem Gerichtsflur ihren Unmut zu. Drastisch. Die Mutter der Schülerin war bereits vorher fluchtartig aus dem Saal gelaufen, als sie hörte, dass kein Berufsverbot verhängt werde. Die Anwältin ihrer Tochter erläuterte allerdings, dass der Lehrer auch ohne Berufsverbot kaum noch eine Anstellung als Schullehrer erhalten dürfte - wegen der Vorstrafe.

Die Schülerin wird therapeutisch behandelt

Von Anfang an, sagte der Richter, habe der Lehrer gewusst, dass das, was er getan habe, streng verboten sei. „Hab mich strafbar gemacht und muss das in den Griff bekommen, sonst ist mein Leben im A..“, habe er schon zu Beginn der Übergriffe geäußert. Der Mann soll auch weitere Sex-Kontakte mit ehemaligen Schülerinnen gehabt haben.

Im Folgenden hatte er aber die 14-jährige Schülerin - unter anderem in seiner ehelichen Wohnung in Bochum - für immer weitere Übergriffe benutzt und dabei mit einer Mischung aus Schmeicheln und Fordern sexuell unter Druck gesetzt. „Feige“ sei sie, sagte er einmal, als sie ihm bei einer seiner Phantasien nicht zu willen war. „Zuletzt ging es ihm nur noch um Sex“, sagte der Richter. Gute Gespräche, wie von der Schülerin gewollt, hätten nicht mehr stattgefunden.

Im März flogen die Taten auf. Die Schülerin geht in therapeutische Behandlung.